Bahn haftet bei Glatteis auf Bahnsteigen
Ein Bahnunternehmen muss aufgrund des Beförderungsvertrages mit dem Fahrgast dafür sorgen, dass dieser keinen Schaden erleidet. Wie der Bundesgerichtshof entschied, haftet die Bahn damit auch bei einem durch Glatteis verursachten Sturz auf dem Bahnsteig – selbst wenn der Bahnhof einer anderen Gesellschaft gehört (BGH, Az. X ZR 59/11). Hintergrund: Ob Stadtverwaltung, Vermieter oder Verkehrsunternehmen – im Winter muss jeder seinen für andere zugänglichen Verantwortungsbereich so absichern, dass...