Der Mindestlohn wird zum ersten Mal erhöht

Ab 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent je Stunde erhöht. Diese Erhöhung sieht das geltende Gesetz vor. Der Mindestlohn soll alle zwei Jahre überprüft werden. Entschließt sich die Kommission zu einer Anhebung, so muss diese angemessen, funktionierend und keine Gefahr für die Beschäftigung sein.
Die monatliche Anhebung des monatlichen Einkommens hat sich für die diskret tagende Kommission aus den Ergebnissen der Tariferhöhungen des letzten Jahres gebildet. Der Mindestlohn beträgt so ab 2017 8,84 Euro je Stunde im gesamten Bundesgebiet.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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