Wandel im Handel
Neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen
Die Ziele: Die Attraktivität des Einzelhandelsangebotes erhöhen, eine wohnortnahe Grundversorgung sichern und großflächige Sonderstandorte in das Stadtgebiet integrieren.
Um diese Ziele künftig erfolgreich umsetzen und gleichzeitig auf den zunehmend dynamischen Wandel des Handels reagieren zu können, hat die Stadt Hagen im Mai 2020 die BBE Handelsberatung Köln mit der Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzeptes beauftragt. "Mit dem Konzept und seinen Zielsetzungen schaffen wir wichtige Strukturen und Grundlagen sowie eine planungsrechtliche Voraussetzung für den Hagener Einzelhandel", sagt Dorothee Jacobs, Projektbegleiterin aus dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung der Stadt Hagen. "So möchten wir auch in Zukunft den Stellenwert des Handels sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Händlerinnen und Händler erhalten."
Einzelhandel als Aushängeschild der Stadt
Kaum ein Ort prägt das Bild von einer Stadt so sehr wie das Stadtzentrum: Innenstädte sind Mittelpunkt, Visitenkarte und Standortfaktor. Dabei gestaltet der Einzelhandel als Wirtschaftszweig zum einen aktiv den öffentlichen Raum - insbesondere in den Innenstädten - und ist zum anderen auf ein baulich attraktives Umfeld angewiesen. Doch durch den dynamischen Strukturwandel im Einzelhandel stehen nicht nur die Einkaufsstraßen vor großen Herausforderungen - das gesamte System Innenstadt steht auf dem Prüfstand. Es wird immer deutlicher, dass sich viele Innenstädte vielerorts neu erfinden müssen und klassische Konzepte nicht mehr weiterhelfen. "Durch den wachsenden Stellenwert des Onlinehandels findet im Bereich des innerstädtischen Einzelhandels aktuell ein erheblicher Strukturwandel statt", sagt Baudezernent Henning Keune. "Deswegen müssen wir als Stadt in den Handelszentren auch im kulturellen und gastronomischen Bereich neue Konzepte fahren, um ihre Anziehungskraft aufrechtzuerhalten."
Bestehendes Konzept von 2015 veraltet
Um auf das sich ständig verändernde Angebots- und Nachfrageverhalten - aktuell verstärkt durch Lockdown und Onlinehandel - zu reagieren, wurde unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Vorgaben die Überarbeitung eines bereits bestehenden Konzeptes aus dem Jahr 2015 erforderlich. "In dem neuen Einzelhandelskonzept blicken wir nicht nur auf den Standort Innenstadt und die Quartiere als Nahversorger, sondern streben vor allem eine gesamtstädtische und wohnortnahe Versorgung an", sagt Jörg Lehnerdt, Leiter der BBE-Niederlassung Köln. Ziel des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung ist es, sowohl die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels weiterhin zu gewährleisten als auch mögliche Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Zusätzlich gilt es, die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen, zum Beispiel von Unternehmen, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Kundinnen und Kunden zu berücksichtigen und gleichzeitig dem Anspruch
der am Gemeinwohl orientierten Stadtplanung gerecht zu werden. Aus diesem Grund wurden an der Erarbeitung des aktuell vorliegenden Konzeptes zusätzlich diverse wichtige Akteure wie die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer (SIHK), der Einzelhandelsverband, die Wirtschaftsförderung und viele mehr beteiligt. Die Expertinnen und Experten benennen im Rahmen des neuen Konzeptes unter anderem wichtige Steuerungsziele und Ansiedlungskriterien, die bei entsprechenden Planungen berücksichtigt werden müssen. Ein weiterer wesentlicher Baustein ist außerdem die Definition von Zentrentypen und Standortkriterien mit ihren Versorgungsfunktionen und Entwicklungsmöglichkeiten. Auch die gesamtstädtische Entwicklung gilt es im Blick zu behalten, um die Volmestadt so fit für die Zukunft zu machen. Denn die Wettbewerbsfähigkeit des Oberzentrums Hagen hängt sowohl von der Qualität des Angebotes als auch von ihrer Vielfalt und baulichen Attraktivität ab. Die Zentren bleiben dabei das Rückgrat künftiger städtebaulicher Entwicklungen.
Konzept muss durch Stadtrat beschlossen werden
Wie kann sich das Oberzentrum Hagen zukünftig entwickeln und weiterhin attraktive Versorgungs- und Erlebnisstandorte für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt anbieten? Diese Frage gilt es nun mit Hilfe der vorliegenden Untersuchung zu beantworten. Um die notwendige Rechtssicherheit für die kommunale Planung zu gewährleisten und zugleich den Investoren und Betreibern des Einzelhandels in der Stadt Planungssicherheit zu geben, ist ein Beschluss des Stadtrates zum Einzelhandelskonzept für Hagen erforderlich. Denn im Planungsfall dient es als Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien. Bis Mai dieses Jahres wird der vorliegende Konzeptentwurf in den politischen Gremien beraten. Im Anschluss an die Beratungen folgt eine öffentliche Beteiligung, sodass sich alle Bürgerinnen und Bürger in die Erarbeitung des neuen Konzeptes aktiv einbringen können. Über den Zeitraum und die Beteiligungsmöglichkeiten werden alle interessierten Hagenerinnen und Hagener rechtzeitig informiert.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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