In der Coronakrise
Hagen: Schutzschirmverfahren für Modefilialisten Sinn

Die Coronakrise zwingt den Modefilialisten Sinn in ein Schutzschirmverfahren.  | Foto: Stephan Faber
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Der Corona-bedingte Shutdown zwingt den Modefilialisten Sinn in ein Schutzschirmverfahren. Am 28. April 2020 meldete das Unternehmen beim zuständigen Amtsgericht Hagen ein sogenanntes Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung an. 

Als vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Rolf Weidmann, Senior-Partner bei GÖRG. Er gilt insbesondere im Einzelhandel als erfahrener Insolvenzexperte und wird die Eigenverwaltung der Modekette mit umfassender Restrukturierungs-Expertise erneut begleiten.
Das Unternehmen hatte schon in 2016/17 ein Insolvenzplanverfahren gemeistert und danach unter neuer Führung sehr gute Restrukturierungserfolge erreichen können. Die Folgen der behördlichen Schließungen haben diese guten Ergebnisse und die insbesondere die angesammelte Liquidität innerhalb von vier Wochen nahezu aufgezehrt. Das Unternehmen wird seine 23 Filialen so schnell als (behördlich) möglich wieder öffnen; ein Insolvenzplan wird vorbereitet und soll spätestens im Juni vorgelegt werden.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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