Finanzamt Hagen
1 Milliarden-Marke knapp verfehlt: Steuereinnahmen 2018 bleiben in Hagen konstant
![Die Steuereinnahmen 2018 und die Entwicklung der Steuereinahmen seit 2014 zeigen wurden nun veröffentlicht. | Foto: Fotomontage: Finanzamt Hagen/Stephan Faber](https://media04.lokalkompass.de/article/2019/02/07/7/9947247_L.jpg?1560746768)
- Die Steuereinnahmen 2018 und die Entwicklung der Steuereinahmen seit 2014 zeigen wurden nun veröffentlicht.
- Foto: Fotomontage: Finanzamt Hagen/Stephan Faber
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Das Finanzamt Hagen hat im Jahr 2018 erneut Steuereinnahmen in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro erzielt.„Auch wenn wir die Milliardenmarke knapp verfehlt haben, können wir festhalten, dass sich die Steuereinnahmen auf einem konstant hohen Niveau eingependelt haben“, zeigt sich Dietmar Zitzelsberger, Leiter des Finanzamts Hagen, erfreut.
Den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Finanzamts Hagen machen wie in den Vorjahren die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer aus.
Die größte Einnahmequelle war dabei die Lohnsteuer, welche im Vergleich zum Vorjahr um 3,16 Prozent gestiegen ist. „Die Lohnsteuer ist nach wie vor der größte und auch wichtigste Anteil an den Steuereinnahmen des Finanzamts Hagen, spiegelt sie doch den insgesamt stabilen Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr wider“, so Zitzelsberger.
Während die Einkommensteuer um 15,15 Prozent zurückgegangen ist, ist die Körperschaftsteuer um 26,14 Prozent gestiegen. Diese beiden Steuerarten errechnen sich aus den Gewinnen der Betriebe. „Man kann für das Jahr 2018 insgesamt von einer stabilen wirtschaftlichen Situation in Hagen sprechen“, so Zitzelsberger.
Einkommensteuererklärung 2018
Zu Beginn des Jahres versenden die Arbeitgeber die Lohnsteuer-bescheinigungen für das abgelaufene Jahr an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt. „In vielen Fällen kommt es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einer Erstattung.“, sagt Dietmar Zitzelsberger, Leiter des Finanzamts Hagen, und rät allen, kein Geld zu verschenken.
Verlängerte Abgabefristen
Für das Jahr 2018 können sich die Bürgerinnen und Bürger für Ihre Steuererklärungen erstmals mehr Zeit lassen. Die gesetzliche Abgabefrist verlängert sich um zwei Monate. Das bedeutet für die Einkommensteuererklärung 2018, dass sich das Ende der Abgabefrist auf den 31. Juli 2019 verschiebt.
Sofern ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Erklärung mitwirkt, müssen die Steuererklärungen sogar erst bis Ende Februar des Nachfolgejahres dem Finanzamt vorliegen. Da der 29. Februar 2020 auf einen Samstag fällt, bleibt für die Abgabe der Steuererklärung 2018 bis zum 02. März 2020 Zeit.
Verspätungszuschlag
In diesem Zusammenhang sind ebenfalls die Regelungen zum Verspätungszuschlag angepasst worden. So hat sich zum Beispiel geändert, dass ein Verspätungszuschlag zwingend festzusetzen ist, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres eingereicht wurde. Das gilt für alle Fälle, in denen eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Der Verspätungszuschlag beträgt
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dann für jeden verspäteten Monat 0,25% der Nachzahlung, aber jedoch mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat.
Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
Die Finanzverwaltung bietet die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Die Steuererklärung kann am Computer erstellt und über ELSTER elektronisch ans Finanzamt geschickt werden.
Unter www.elster.de steht den Bürgerinnen und Bürgern dafür als kostenloses Produkt „Mein Elster“ zur Verfügung. Neben der elektronischen Erstellung der Steuererklärung können dort die aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingesehen werden. Darüber hinaus ist es auf diesem Weg möglich, Einspruch einzulegen und Anträge auf Fristverlängerung oder Anpassung der Vorauszahlungen zu stellen.
Wer sich unter „Mein Elster“ registriert, erhält ein persönliches ELSTER-Zertifikat und damit nicht nur einen bequemen und sicheren, sondern auch papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt. Eine schnellere Registrierung kann mit dem neuen Personalausweis erfolgen.
Zusätzlich steht nach der Registrierung der Belegabruf, auch vorausgefüllte Steuererklärung genannt, zur Verfügung. Die an das Finanzamt durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) elektronisch übermittelten Daten können schnell und sicher abgerufen und direkt in die Steuererklärung eingefügt werden. Allerdings stehen der Finanzverwaltung wegen gesetzlicher Übermittlungsfristen einige Daten gegebenenfalls erst ab dem 28. Februar zur Verfügung. Diese sind auch erst dann über die vorausgefüllte Steuererklärung abrufbar.
„Die vorausgefüllte Steuererklärung hat den Vorteil, dass Sie bereits dem Finanzamt vorliegende Daten nicht mehr eingeben, sondern nur noch überprüfen und gegebenenfalls ergänzen müssen“, erläutert Zitzelsberger. Die ausgefüllte Steuererklärung wird schließlich auf elektronischem Wege und aufgrund der vorherigen Registrierung authentifiziert – ohne Ausdruck und ohne Unterschrift – direkt an das Finanzamt gesendet. Darüber hinaus können über „Mein Elster“ ab dem zweiten Jahr auch die Angaben aus dem Vorjahr übernommen werden.
Die Steuersoftware „ElsterFormular“ wird letztmalig für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen. Ein Umstieg zu „Mein Elster“ ist bereits jetzt möglich. Mit einem Klick können die Daten komfortabel und schnell importiert werden, so dass wie gewohnt die Datenübernahme aus dem Vorjahr erfolgen kann.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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