Schutz vor Übergriffen
Youthwork Hagen stellt Schutzkonzept vor
Der Schutz von Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen ist der Fachstelle Youthwork Hagen und der AIDS-Hilfe Hagen ein besonders
wichtiges Anliegen.
Sexuelle Übergriffe im Verein, Schule und Kita nehmen aktuell immer wieder viel Raum in der Medienberichterstattung ein. Leider ein Thema, bei dem in Vereinen immer noch große Unsicherheit im Umgang damit herrscht. Wie gehen wir vor, wenn wir von solchen Übergriffen an Jugendlichen oder unter den Jugendlichen erfahren? Was ist erlaubt, was ist verboten, um einerseits den Schutz von Teenagern zu gewährleisten, andererseits aber eine angemessene pädagogische Begleitung anbieten zu können, die auch mal angemessene, aufmunternde und tröstende - auch körperliche - Gesten zulässt. Was machen wir als Ehrenamtliche auch, um selbst nicht unter Verdacht zu geraten?
Alle Jugendlichen, egal ob aus Schulklassen oder in den LSBTIQ* Jugendgruppen sollen Schutzräume vorfinden, in denen individuelle Grenzen gewahrt bleiben und sexualisierte Übergriffe und Gewalt geächtet werden. Ein Teil der Nutzer unserer Angebote hat bereits Missbrauchserfahrungen oder sexuelle Übergriffe erlebt. Auch sie sind gelegentlich unsicher, was "normal" und was "komisch" und gefährdend sein könnte.
Um den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu stärken, hat die AIDS-Hilfe Hagen vom Beginn ihrer Arbeit an eine Reihe von Maßnahmen parat. Dazu kooperiert sie eng mit den Beratungsstellen vor Ort, mit den jeweiligen kommunalen Trägervereinen oder Kooperationspartnern, wie zum Beispiel Wildwasser oder den Beratungsstellen bei AWO, Diakonie und Caritas sowie dem Jugendring Hagen.
Seit Sommer 2020 stellt die AIDS-Hilfe zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen ein Schutzkonzept vor. An dessen Entstehung waren Mitarbeiter und Jugendliche gleichermaßen beteiligt.
Das Schutzkonzept sieht verbindliche Ansprechpersonen bei sexuellen Übergriffen und Grenzverletzungen sowie eine "Notfallkarte" mit Kontakten vor, an die sich Mitarbeiter wie auch die Jugendlichen selbst wenden können. Die Betroffenen müssen nicht erst danach fragen, sondern erfahren über ausgehängte Plakate und Postkarten, die sie direkt beim Erstkontakt erhalten davon.
Gleichzeitig sind alle Mitarbeiter und Ehrenamtliche verpflichtet, einmal im Jahr einen Auszug aus dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass gegen sie keinerlei Vorstrafen oder Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Sexualstrafrecht vorliegen.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus sieht das Schutzkonzept auch eine Selbstverpflichtung der Mitarbeiter zu grenzwahrendem Verhalten gegenüber den Nutzern unserer Angebote vor. Stetige Fort- und Weiterbildung sowie Präventionsprojekte, die auch das Verhalten in den sozialen Medien berücksichtigen und trainieren finden gleichermaßen regelmäßig statt und stoßen bei den Jugendlichen auf großes Interesse.
Wir hoffen und sind sicher, dass unsere Gruppen daher auch in Zukunft einen Schutzraum bieten in dem Jugendliche und Mitarbeiter gleichermaßen sicher sein können, dass Ihnen Hilfe und Unterstützung zuteil wird.
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