Zehn Jahre Zahnambulanz in Luthers Waschsalon
Mit einer gespendeten Zahnarzteinrichtung begann am 1. März 2006 die Erfolgsgeschichte der Zahnambulanz in Luthers Waschsalon. Seit jeher getragen von ehrenamtlichen Engagement, wird Menschen in sozialen Schwierigkeiten eine medizinische Behandlung möglich gemacht – auch dank einer Kooperation zwischen der Diakonie Mark-Ruhr und der Universität Witten/ Herdecke.
Mit einem Empfang hat die Diakonie das zehnjährige Jubiläum in der vergangenen Woche gefeiert. „Die Nachfrage ist ungebrochen groß, wir helfen Menschen die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Ohne Ansehen der Person, der Herkunft und des Geldbeutels“, betont Dr. Hans Ritzenhoff, der sich nunmehr neun Jahren ehrenamtlich als Zahnarzt in Luthers Waschsalon einbringt. Lob und Dank gab es auch von Einrichtungsleiterin Ilona Ladwig-Henning, auch für die Ehrenamtlichen in Luthers Waschsalon und die Studierendender Universität Witten/ Herdecke. Zahnmedizinstudierende im fortgeschrittenen Semester können hier unter Aufsicht praktische Erfahrungen sammeln.
Zweifelsohne hatten Lob und Anerkennung für den beispielgebenden Einsatz in der zehnjährigen Geschichte der Zahnambulanz am Donnerstag ihren berechtigten Platz. Der theologische Geschäftsführer der Diakonie Mark-Ruhr, Pfr. Martin Wehn, griff überdies aber auch die Thematik auf, dass immer mehr EU-Bürger das Angebot in Anspruch nehmen. „Gerade im Blick auf den Krankenversicherungsschutz der zahlreichen zugezogenen Menschen aus Bulgarien und Rumänien ohne Festanstellung, sehen wir Handlungsbedarf“, so Wehn.
„Aktuell gestattet das Jobcenter Hagen monatlich bis zu 280 Euro eigene Einkünfte, um zusätzlich aufstockende ALG II Leistungen beziehen zu können. Da der Feststellungsbescheid aber immer erst zum Ende eines Monats erfolgt, kann zu Beginn des Monats nie Krankenversicherungsschutz erworben werden. Wir werden dazu das Gespräch mit dem Jobcenter suchen.“
Hintergrundinformation:
Wer noch nicht in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet hat, hat auch keinen Anspruch auf SGB II („Hartz IV“) Leistungen. Wer allerdings eine geringfügige Beschäftigung (mindestens acht Stunden wöchentlich; mit einem Einkommen von mindestens 280 Euro) nachweisen kann, erwirbt damit Anspruch auf aufstockende SGB II Leistungen.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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