Pflegevater von Missbrauchsvorwürfen freigesprochen

„Freispruch!“, erleichtert schloss sich am Montagmorgen der 57-jährige Angeklagte seinem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft in seinem Letzten Wort in seinem Verfahren am Landgericht in Hagen an. Unter Tränen und mit gebrochener Stimme appellierte der Angeklagte an das Gericht. „An einem Verhandlungstag haben Sie mich gefragt, ob ich glauben würde, dass alle Kinder lügen. Da wusste ich nicht, was ich dagegen sagen sollte. Aber das hat mich sehr getroffen“, beschrieb der Angeklagte die seelische Belastung, die durch den Prozess auf seinen Schultern gelegen habe. „Ich möchte darum bitten, dass Sie mich freisprechen“, schloss der 57-Jährige, der durchgängig die Vorwürfe gegen sich abgeleugnet hatte, seinen bewegten Vortrag.
Der 57-Jährige sollte, so die Anklageschrift, in seinem Haus in Nachrodt-Wiblingwerde seine Pflegetochter vier Male und auch ein weiteres Mädchen in einem Familienurlaub sexuell belästigt oder sogar missbraucht haben. Doch neue Vorwürfe der 15-jährigen Pflegetochter gegen einen anderen jungen Mann, die erst im Verlauf der Verhandlung gegen den 57-Jährigen aufkamen, warfen plötzlich ein anderes Licht auf die Anschuldigungen gegen den Angeklagten, der mittlerweile nach Hagen gezogen ist. Die 15-Jährige hatte zuerst einen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem 20-Jährigen und eine mögliche Schwangerschaft geschildert, dies dann ganz zurückgenommen und später die Version einer Vergewaltigung durch den jungen Mann sogar bei der Polizei überzeugend und detailreich beschrieben. Der 20-Jährige, der unter Bewährung stand, wies die Vorwürfe aber glaubhaft zurück. Somit stand letztlich im Verfahren gegen den 57-Jährigen Aussage gegen Aussage – und das Gericht äußerte massive Zweifel an der vorher als glaubhaft geschilderten 15-Jährigen. Selbst der Staatsanwaltschaft blieb am Montag durch die neu gewonnenen Erkenntnisse kaum etwas anderes übrig, als Zweifel an der Schuld des Angeklagten deutlich zu machen und bezüglich der Vorwürfe des Missbrauchs seiner 15-jährigen Pflegetochter einen Freispruch zu beantragen. In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Im Falle des anderen Mädchens, der 15-jährigen Nichte einer Nachbarin, das er in einem Familienurlaub in Cuxhaven unsittlich berührt haben soll, beantragte die Staatsanwaltschaft allerdings eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, und die Zahlung einer Geldbuße von 2.000 Euro, da hier für die Staatsanwaltschaft eine Schuld des 57-Jährigen durchaus als erwiesen schien.
Doch das Gericht folgte letztlich der Argumentation des Verteidigers, Rechtsanwalt Frank Becker, und sprach den 57-Jährigen umfassend von den erhobenen Anschuldigungen frei. Dieser letzte Vorfall sei nur eine leichte Berührung oberhalb der Kleidung gewesen und erfülle somit nicht die vom Bundesgerichtshof als Kriterium festgelegte Erheblichkeit. Die Berührung habe auch zufällig beim Toben stattfinden können, sei nur flüchtig gewesen, befand die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Marcus Teich. Im Falle der Pflegetochter äußerte das Gericht ähnliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 15-Jährigen.
Allerdings blieben bei der Kammer nicht nur Zweifel an der Schuld des Angeklagten zurück. Das Verhalten des 57-Jährigen wie das Benehmen seiner Pflegetochter gegenüber, das Sammeln von Schaufensterpuppen oder „Lolita-Fotos“ auf dem Computer sei teilweise durchaus „komisch“ für einen Familienvater. „Da entsteht erst einmal der Eindruck: Da kann etwas dran sein. Und so ganz verflogen ist dieser Eindruck immer noch nicht. Aber das reicht nach langem Hin und Her natürlich nicht für eine Verurteilung“, schloss Richter Marcus Teich die Verhandlung und bestätigte damit umfassend den Antrag der Verteidigung: Freispruch.

Autor:

Anja Grevener aus Menden (Sauerland)

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.