Ordnungsamt überprüfte Einhaltung des Jugendschutzes: Eine traurige Erkenntnis
In der dritten Kalenderwoche des Jahres 2017 fokussierten sich die Außendienstkräfte des Städtischen Ordnungsdienstes der Stadt Hagen ganz auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Hierzu nutze die Ordnungsbehörde die Anwesenheit einer 14-jährigen Schülerpraktikantin, die zurzeit ein dreiwöchiges Schülerpraktikum bei der Stadt Hagen absolviert. Die Praktikantin wurde dazu eingesetzt, Tabakwaren, Alkohol und Unterhaltungsmedien in Gewerben zu kaufen.
Im Fokus standen hauptsächlich Kioske und Trinkhallen, bei denen die Ordnungsbehörde vermutete, dass die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes dort "nicht ganz so ernst" genommen wird. Aber auch große Discounter sowie Medienvertriebe wurden auf Herz und Nieren geprüft.
Das Ordnungsamt hat zwar damit gerechnet, dass einige Gewerbebetriebe keinen Altersnachweis beim Kauf von Zigaretten beziehungsweise Alkohol fordern, aber selbst die alteingesessen Beamten waren von dem Ergebnis überrascht: Von den 59 geprüften Gewerben verkauften insgesamt 35 Gewerbebetriebe Alkohol, Tabakwaren und Unterhaltungsmedien an die minderjährige Praktikantin. Trauriger Höhepunkt war es, dass zwei Filialleiter von zwei großen Einkaufsdiscounter Alkohol verkauften.
Bei einigen Betrieben war von Einsicht keine Spur. So mussten sich die Beamten von den Verkäufern beschimpfen lassen, dass sie doch besser falsch parkende Autos aufschreiben sollen, anstatt die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. Mehr als ein Kopfschütteln hatten die Beamten für derartige Aussagen nicht übrig.
Die Gewerbebetriebe, welche die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes missachtet haben, müssen sich nun auf eine erhebliche Geldbuße sowie eine Eintragung ins Gewerbezentralregister einstellen.
Für die Ordnungsbehörde ist es klar, dass solche Aktionen in der Zukunft regelmäßig wiederholt werden, um die festgestellten Missstände einzudämmen und um unsere Kinder und Jugendliche zu schützen.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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