Kein Wort während des Prozesses

Scheinbar völlig unbeeindruckt ließ sich Stefan M. mit ausdruckslosem Gesicht in seinen Stuhl fallen. Kurz zuvor hatte der 30-Jährige vor dem Schwurgericht des Hagener Landgerichts sein Urteil entgegengenommen: Lebenslang für den Mord an Juliane F., und zwei Jahre und neun Monate Haft wegen Betruges.
Seit dem 19. Juli musste sich der blasse Mann mit dem immer gleichen, gestreiften T-Shirt wegen des Todes seiner 27-jährigen Lebensgefährtin verantworten. Juliane F. war im März ermordet und in ihrem Wagen tot aufgefunden worden.
Vom ersten Prozesstag an hatte Stefan M. nicht ein Wort gesprochen. Die Kammer hörte viele Zeugen.
Auch bezüglich der betrügerischen Vermietung eines Ferienhauses, das gar nicht in seinem Besitz war, hüllte sich Stefan M. bis zum Schluss in Schweigen. Für die Schwurgerichtskammer kam am Ende nur der Hagener als Täter in Frage. „Er kann eine Trennung nicht akzeptieren, er will sie nicht akzeptieren. Er beobachtete sie, er kontrollierte sie, er bedrängte sie”, so der Vorsitzende Richter. Neben den Zeugen, die Stefan M. mit dem Auto der Toten gesehen haben wollen, rückten insbesondere Faser- und DNA-Spuren Stefan M. ins Visier der Ermittler.
Auch für Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer hatte kein Zweifel daran bestanden, dass genau der Richtige auf der Anklagebank saß. In seinem Plädoyer hatte er ausgeführt, dass der Hagener nicht mit der Trennung von seiner Freundin klar kam, und sie daher regelrecht vernichtet habe. In der Wohnung des Mädchens habe Stefan M. sie zu Tode stranguliert, im Wäschekorb abtransportiert und im Kofferraum abgelegt. „Wer außer dem Angeklagten sollte das tun?”, so Rahmer.
Der Nebenklagevertreter brachte es auf den Punkt: „Der Angeklagte ist ein totaler Loser, der gerne ein toller Hecht gewesen wäre.” Er habe gewusst, dass er es alleine nicht schaffen würde. „Deshalb hat er sie getötet. Der Angeklagte verdient genau das, was er Julianes Eltern angetan hat: Die Höchststrafe.”
Das sah das Verteidigerduo von Stefan M. etwas anders. „Das Beweisergebnis reicht nicht aus, um den Angeklagten auch nur wegen Totschlags zu verurteilen.” Und so hatten die Anwälte schließlich Freispruch bezüglich des Mordvorwurfs gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Text: Jana Peuckert

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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