Der Krisenstab der Stadt Hagen hat getagt
Regeln bei Testspielen für Hagener Fußballmannschaften

Bei seiner heutigen Sitzung hat sich der Krisenstab der Stadt Hagen unter anderem noch einmal mit den Regeln für Fußballmannschaften bei Testspielen in Hagen auseinandergesetzt.

Wie bereits durch das Servicezentrum Sport der Stadt Hagen mitgeteilt, regelt die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 15. Juli in § 9 die Personenbegrenzung sowie Abstands- und Hygieneregeln beim Sport. Hier heißt es unter anderem in (2): "Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sein muss." Der Krisenstab weist darauf hin, dass sich die begrenzte Anzahl von 30 Personen auf alle gleichzeitig auf dem Spielfeld befindlichen Personen - also auch Schieds- und Linienrichter - bezieht. Ersatzspieler und Trainer dürfen sich unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln außerhalb des Spielfelds aufhalten und gelten in diesem Moment nicht als Sportausübende. Die Anzahl der auf dem Spielfeld anwesenden Personen darf zu keinem Zeitpunkt die Anzahl von 30 überschreiten.

Der Krisenstab der Stadt Hagen appelliert an die Hagener Sportvereine, sich auch vor und nach den Spielen bei der An- und Abreise an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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