Servicecentrum Sport mahnt Missstände an und fordert Vereine zur Umsetzung auf
Absolutes Rauchverbot in Hagener Sportstätten
Aus aktuellem Anlass weist das Servicezentrum Sport der Stadt Hagen (SZS) noch einmal darauf hin, dass in allen städtischen Sportstätten analog zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot herrscht.
Dies umfasst auch die Zuschauerbereiche auf den Sportplätzen und in den Sporthallen. Geraucht werden darf nur außerhalb der Halle beziehungsweise des Sportgeländes. Vereine, Trainer und Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Rauchverbot auf und neben dem Spielfeld eingehalten wird. Zudem weist das SZS noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass auch der Konsum von Alkohol in den Sporthallen, Umkleiden und Duschen nicht gestattet ist. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das SZS vor, betroffene Vereine und Mannschaften vom Trainings- und Spielbetrieb auszuschließen.
Autor:Stephan Faber aus Iserlohn |
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