Für das kulturelle Erbe
Fördermittel für Denkmäler in Wetter: Antrag bis zum 30. Juni möglich

Auch der Harkortturm in Wetter steht unter Denkmalschutz.
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Baudenkmäler sind ein Teil des kulturellen Erbes und prägen das Erscheinungsbild der Städte. Darum freut sich die Stadt Wetter, dass sie mit Unterstützung durch das Land NRW in diesem Jahr 10.000 Euro Pauschalmittel für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen zur Verfügung stellen kann.

Private Personen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften sind angesprochen und können für eingetragene Baudenkmäler auf dem Gebiet der Stadt Wetter (Ruhr) einen Zuschussantrag bis zum 30. Juni bei der Unteren Denkmalbehörde stellen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte wie Mieter, die eine Zustimmung des Eigentümers vorlegen können.
Bezuschusst werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines Objektes erforderlich sind und deren Ausführung gegenüber Maßnahmen an einem nicht denkmalgeschützten Gebäude Mehrkosten verursachen. Hierzu zählen beispielsweise die Sanierung einer Fachwerkfassade und die Restaurierung von Steinfassaden oder Ornamenten. Da Maßnahmen an Baudenkmälern einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW bedürfen, ist eine rechtzeitige Abstimmung der geplanten Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde erforderlich.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich unter www.stadt-wetter.de/bauenin-wetter/denkmalschutz. Bei Fragen können sich Interessierte an die Untere Denkmalbehörde unter Tel. 02335/840548.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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