Corona-Update
Wichtige Infos für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Rückkehrer aus bestimmten Corona-Risikogebieten sind verpflichtet, sich nach ihrer Einreise auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Isolation zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. | Foto: Stephan Faber
  • Rückkehrer aus bestimmten Corona-Risikogebieten sind verpflichtet, sich nach ihrer Einreise auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Isolation zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
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Die Coronaeinreiseverordnung regelt seit dem 22. Juni die Einreise von Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor ihrer Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Darunter fallen zum Beispiel beliebte Urlaubsländer wie Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Serbien oder die Türkei. Einreisende und Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten sind verpflichtet, sich nach ihrer Einreise auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Isolation zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Welche Länder Risikogebiete sind, lässt sich beim Robert Koch-Institut unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html nachlesen. Für Personen mit Wohnsitz in Hagen steht auf www.hagen.de ein Formular zur Verfügung, das Reiserückkehrer online ausfüllen und sich damit beim Hagener Gesundheitsamt nach der Einreise zurückmelden können. Alternativ ist das Gesundheitsamt unter Tel. 02331-207-3934 erreichbar.

Wie kann ich von der Quarantäne befreit werden?

Das Gesundheitsamt kann von der Quarantäne befreien, wenn ein negativer, molekularbiologischer Test ("PCR") auf das Coronavirus vorliegt. Dieser Test kann nach der Einreise bei jedem niedergelassenen Hausarzt durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist die häusliche Quarantäne verpflichtend. Das Testergebnis kann über das Formular auf der Hagener Internetseite an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

Es ist auch möglich, einen ausländischen Test vorzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass es sich um einen PCR-Test handelt. Dieser Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein und das Laborergebnis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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