Steuererklärungen nur noch elektronisch

Neue Regelungen für Selbstständige

Seit 2018 können Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit haben, ihre Steuererklärung nur noch elektronisch über das Elster-Portal an das Finanzamt übermitteln. Darauf weist die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) hin. Betroffen sind bereits die Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2017.

Außerdem durften Kleinunternehmer ihrer Einkommensteuererklärung bisher auch eine formlose Gewinnermittlung beifügen, wenn ihre Betriebseinnahmen weniger als 17.500 Euro betrugen. Diese Regelung wurde vom Bundesministerium der Finanzen am 9. Oktober 2017 aufgehoben. Das heißt, für die Steuererklärung 2017 muss die Anlage EÜR ausgefüllt werden. „Für die authentifizierte Übermittlung der Steuerdaten ist eine einmalige kostenlose Registrierung unter www.elster.de notwendig. Auf die Authentifizierung kann das Finanzamt nur in Härtefällen und auf Antrag verzichten.

Am 23. April um 9 Uhr findet eine Infoveranstaltung „Basiswissen Steuerrecht“ mit dem Themenschwerpunkt „Steuerliche Grundlagen für Existenzgründer, junge Unternehmen und Kleinunternehmer“ in der SIHK zu Hagen statt. Infos unter www.sihk.de.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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