Ab heute
Städtische Gebäude wieder frei zugänglich – Terminvergabe bleibt die Regel
Anfang Februar 2023 sind viele der bisher geltenden Coronaschutzvorgaben auf Bundes- und Landesebene entfallen. Dementsprechend sind ab Montag, 13. Februar, alle städtischen Gebäude für Bürger wieder ohne Einschränkungen zugänglich. An der vorherige Terminabsprache per E-Mail, Telefon oder über die Online-Terminbuchung mit dem entsprechenden Fachbereich oder Amt hält die Stadt Hagen aufgrund der positiven Erfahrungen aus der Zeit der Coronapandemie fest, weil damit Wartezeiten weitgehend vermieden werden. Eine Bearbeitung von Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung kann dagegen nicht durchgängig sichergestellt werden.
Terminvereinbarung Stadt Hagen
Die Terminvergabe über die Online-Terminbuchung ist unter www.terminvergabe.hagen.de
für den jeweiligen Bereich Kontaktdaten zur Verfügung. Alle Angaben zu den unterschiedlichen Dienstleistungen, Ansprechpartnern und Öffnungszeiten finden Interessierte dort ebenfalls.
Infektionsschutz
Die Stadt Hagen empfiehlt Besuchern weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung der Abstandsregel in allen Bereichen der Stadtverwaltung. In den Eingangsbereichen befinden sich Desinfektionsmittelspender zur Sicherstellung eines generellen Infektionsschutzes. Für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie den amtsärztlichen Dienst gilt jedoch weiterhin einen Maskenpflicht für Beschäftigte und Kunden, da diese beiden Abteilungen analog zu Arztpraxen zu werten sind und somit das Infektionsschutzgesetz greift. Hier gibt es entsprechende Hinweise an den Räumlichkeiten.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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