Was ist zu beachten?
Stadt Hagen informiert: Abgemeldete Fahrzeuge richtig abstellen
Rund 1.000 nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge unterschiedlichster Art werden pro Jahr im Hagener Stadtgebiet abgestellt. Das ist jedoch nur an bestimmten Stellen erlaubt. Wer sein Auto abgemeldet hat, muss einiges beachten.
Es gibt mehrere Gründe, warum ein Fahrzeug nicht angemeldet ist: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand sein Auto selbst nicht mehr braucht, die Suche nach einem neuen Eigentümer jedoch noch läuft. Auch wenn ein Fahrzeug gerade erst gekauft und zunächst auf einem Anhänger transportiert wurde, muss es noch nicht angemeldet sein. Zudem gibt es Camperbusse und Wohnmobile, die nur zu einer bestimmten Jahreszeit zugelassen sind. Eine Anmeldung fehlt häufig auch bei Oldtimern, weil deren Besitzer auf eine Restaurierung warten. Ein weiterer Grund für abgemeldete Fahrzeuge können finanzielle Probleme sein, sodass der TÜV, eine notwendige Reparatur oder die Steuer und Versicherung nicht mehr bezahlt werden kann. Ein Fahrzeug, das nicht für den Straßenverkehr angemeldet ist, darf auf öffentlichen Flächen weder bewegt noch abgestellt werden. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz handelt es sich um Abfall. Stellt jemand ein nicht zugelassenes Fahrzeug ordnungswidrig im Verkehrsraum ab, wird dieses von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes erfasst und ein grüner Aufkleber als deutlich sichtbarer Hinweis angebracht. Damit wird der Eigentümer dazu aufgefordert, sein Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen. Das Fahren ohne vorliegende Zulassung ist allerdings verboten, weil dies einen deutlichen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung darstellen würde. Der Eigentümer muss sich also um das Abschleppen kümmern.
Hohe Kosten
Bleibt ein abgemeldetes Fahrzeug trotz Aufforderung im öffentlichen Verkehrsraum stehen, übernimmt ein Abschleppunternehmen den Transport bis zu einem Betriebshof. Fahrzeuge, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, werden sofort entfernt und müssen nach der Ermittlung des Eigentümers innerhalb einer Frist abgeholt werden. Findet eine Abholung des Fahrzeugs nicht statt, muss es ohne weitere Benachrichtigung entsorgt werden. Allein für das Abschleppen und Zwischenparken sind mehrere hundert Euro fällig, dazu kommen noch weitere Gebühren. Das Ordnungsamt sorgt notfalls auch für eine Zwangsvollstreckung. Wo können abgemeldete Fahrzeuge abgestellt werden? Möglich ist das natürlich auf privaten Grundstücken oder in der eigenen Garage. Darüber hinaus gibt es für Oldtimer, Camper und Saisonfahrzeuge besondere Unterstellhallen. Bei angemieteten Stellplätzen oder Garagen muss der Eigentümer gefragt werden, ob er ein abgemeldetes Fahrzeug duldet. Soll ein Fahrzeug verkauft werden, kann mit dem Abmelden unter Umständen auch bis zum endgültigen Verkauf gewartet werden. Sobald der neue Eigentümer das Fahrzeug umgemeldet hat, darf er damit auf öffentlichen Flächen parken. Besitzt dagegen jemand ein nicht mehr verkehrstüchtiges Auto, sollte dieses bei einem entsprechenden Fachbetrieb entsorgt werden. Abgemeldete Fahrzeuge, die im Hagener Stadtgebiet falsch abgestellt wurden, können über den Mängelmelder unter www.hagen.de/maengelmelder gemeldet werden. Das Ordnungsamt ist per E-Mail an ordnungsamt@stadt-hagen.de zu erreichen. Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug trotz Aufforderung nicht entfernt wird und im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleibt, beauftragt das Ordnungsamt ein Abschleppunternehmen.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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