Stadt Hagen darf Schrottimmobilien abreißen lassen

„Schrottimmobilen“ wird Sanierung oder Abrissbirne verordnet: Jetzt können Kommunen zum ersten Mal gegen leer stehende, verwahrloste Gebäude vorgehen. Darauf hat die IG BAU hingewiesen. | Foto: IG Bau
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Schlechte Zeiten für Besitzer von „Schrottimmobilien“: Die Stadt Hagen kann künftig wirkungsvoller gegen Eigentümer von leer stehenden, verwahrlosten Gebäuden vorgehen. Möglich wird dies durch eine Änderung des Baugesetzbuches, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hingewiesen.

„Die Neureglung gibt der Stadt Hagen jetzt ganz konkret die Möglichkeit, die Eigentümer von verwahrlosten Gebäuden an den Abrisskosten zu beteiligen. Damit sind wichtige Weichen gestellt, dass marode Immobilien, die jahrelang unbewohnt vor sich hin gammeln, nicht zum Dauerproblem werden“, sagt Ewald Thiel. Nach den Worten des IG BAU-Bezirksvorsitzenden ist die Neuregelung insbesondere aus städtebaulicher Sicht von Bedeutung. „Heruntergekommene, unbewohnte Gebäude entwickeln sich nicht selten zu Schandflecken, die auch die Wohnqualität in der Umgebung verschlechtern und die Entwicklung in Städten und Gemeinden blockieren. Hier muss man rechtzeitig vorbeugen“, so Thiel.
Vor diesem Hintergrund appelliert der IG BAU-Bezirksvorsitzende an die Stadt Hagen, die neuen Möglichkeiten offensiv zu nutzen. „Jetzt sind die Städte und Gemeinden am Zug. Sie können den Eigentümern von ‚Schrottimmobilien’ sagen: Entweder Du sanierst, oder wir schicken Dir eine Abrissverfügung. Und an den Kosten des zwangsweisen Abbruchs wirst Du beteiligt“, so Thiel.
Ausdrücklich gehe es dabei allerdings nicht um Gebäude, die nur für kurze Zeit leer stünden und bei denen eine Modernisierung absehbar sei. „Im Fokus stehen lange Zeit unbewohnte Immobilien mit großem Sanierungsstau, die die Eigentümer verwahrlosen lassen“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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