Hinweise zur Antragstellung
So wird Kurzarbeitergeld schneller ausgezahlt: Worauf Arbeitgeber achten sollten

Damit Betriebsinhaber möglichst reibungslos und schnell Kurzarbeitergeld
(Kug) erhalten können, bittet die Agentur für Arbeit Hagen um Beachtung
einiger wichtiger Hinweise:

  • Kurzarbeitergeld wird in zwei Phasen beantragt: In einem ersten Schritt ist der Arbeitsausfall rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, in deren Bezirk der Betriebssitz liegt.
  • In einem zweiten Schritt beantragt der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld, und zwar rückwirkend für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Für die Beantragung des Kug müssen die aktuellen Kurzanträge (Antrag und Abrechnungsliste für den Zeitraum 03 - 12/2020) im Internet genutzt werden.
  • Werden die Formulare – Anzeige und Anträge – durch den Steuerberater ausgefüllt und Unterschrieben, ist eine entsprechende schriftliche Vollmacht des Betriebsinhabers beizufügen, damit eine Bearbeitungs- und Zahlungsverzögerung vermieden werden kann.
  • Die Angabe der Betriebsnummer auf jedem Schriftstück ermöglicht eine schnelle Bearbeitung ohne Rückfragen.
  • Schnell und unkompliziert können die Unterlagen über die eServices im Internet eingereicht werden; wichtige Nutzungshinweise geben die zugehörigen Videos auf www.arbeitsagentur.de.
  • Die Dokumente können auch postalisch (oder per Fax) übermittelt werden. Die Postadresse ist einfach nur Agentur für Arbeit Hagen, 58080 Hagen.
  • Alle Fragen rund um das Thema Kurzarbeit beantwortet die Agentur für Arbeit telefonisch unter der kostenfreien Kug-Hotline 0800 / 4 5555 20.
Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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