ADR-Bescheingungen
SIHK informiert: Gefahrgut-Bescheinigungen werden nach EU-Sondervereinbarung verlängert

Laut der SIHK werden Gefahrgut-Bescheinigungen nach EU-Sondervereinbarung verlängert. | Foto: Archiv
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Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass auslaufende ADR-Bescheingungen und Gefahrgutbeauftragten-Bescheinigungen, die zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 auslaufen, aufgrund der Corona-Pandemie nunmehr bis zum 30. November 2020 gültig sind.

Die abgelaufenen ADR-Bescheinigungen werden dann verlängert, wenn vor dem 1. Dezember 2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung und eine bestandene Prüfung nachgewiesen wird. Die Regelung gilt europaweit ab sofort. Weiterhin ausgestellt werden bei der SIHK zu Hagen natürlich Ersatzbescheinigungen. Kontakt: Katharina Maßenberg, Tel. 02331 390-286, massenberg@hagen.ihk.de.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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