Grundschulen in Hagen
Schulanmeldungen für 2023/2024 - Was Eltern wissen müssen

Foto: Julia Wienecke-Berta

Alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben,
werden nach § 35 I des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 in der zurzeit gültigen Fassung am 1. August 2023 schulpflichtig.

Kinder, die in der Zeit ab dem 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dafür müssen sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein (Schulfähigkeit). Die Entscheidung hierüber
trifft die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung von schulpflichtig werdenden Kindern an den städtischen Grundschulen muss ausschließlich per Post zentral bei der Stadt Hagen, Fachbereich für Bildung, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, erfolgen und kann ab Erhalt des Hinweisschreibens und des Anmeldeformulars
bis spätestens Freitag, 23. September 2022, vorgenommen werden. Sorgeberechtigte, die für ihre schulpflichtig gewordenen Kinder keine entsprechenden Unterlagen erhalten haben (zum Beispiel bei einem kürzlichen Zuzug nach Hagen), können sich unter Tel. 02331/207-2793 für einen Nachversand melden.

Der Anmeldebogen selbst muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich per Post an die genannte Adresse gesandt, oder alternativ direkt in den Briefkasten des Rathauses, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, eingeworfen werden. Im städtischen Fachbereich für Bildung oder im Schulamt werden die Anmeldebögen nicht entgegengenommen. Der Anmeldebogen muss bei einem bestehenden gemeinsamen Sorgerecht von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Unterschreibt ein Sorgeberechtigter allein, muss mit der Anmeldung entweder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine von dem anderen Sorgeberechtigten unterschriebene Erklärung, dass er oder sie mit der Anmeldung einverstanden ist, vorliegen.

Hilfs- und Beratungsangebote

Die Hagener Grundschulleitungen bieten Beratungsleistungen an, welche die Sorgeberechtigten im
Zusammenhang mit der Anmeldung des Kindes, zum Beispiel bei besonderen pädagogischen oder
gesundheitlichen Problemen, nutzen können. Zu den nachfolgenden Zeiten stehen nach aktuellem Stand während des Anmeldezeitraums zwei Schulleiter für eine Beratung unter Tel. 02331/207-2669
zur Verfügung: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, 12. bis 15. September, jeweils von 10 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 17 Uhr, sowie Freitag, 16. September, von 10 bis 12.30 Uhr. Außerhalb der genannten Zeiten sind die Beratungsstellen nicht besetzt. Auch die Mitarbeiter der städtischen Schulverwaltung oder des Schulamtes der Stadt Hagen können entsprechende Fragen nicht beantworten und demzufolge keine Beratung anbieten. Während des gesamten Anmeldezeitraums unterstützen Schulsozialarbeiter der Schulen sowie Erzieher in den Kindertageseinrichtungen die Sorgeberechtigten beim Ausfüllen des Anmeldebogens.

Kurzfristige coronabedingte Änderungen der telefonischen Beratungszeiten sind nicht auszuschließen. Über den aktuellen Stand informiert die Stadt Hagen auf ihrer
Internetseite www.hagen.de im Fachbereich des Amts für Schulverwaltung und Hochschulwesen unter dem Punkt „Schüler“. Dort befinden sich außerdem die Informationen zum Anmeldeverfahren in andere Sprachen übersetzt. Durch Scannen des beigefügten QR-Codes mit dem mobilen Endgerät gelangen Sorgeberechtigte direkt auf die Seite.

Die Grundschulen im Hagener Stadtgebiet

Gemeinschaftsgrundschulen
• Friedrich-Harkort, Twittingstraße 23 a, 58135 Hagen, Telefon 02331/400411
• Geweke, Ennepeufer 5, zusätzliche Klassen: Büddingstraße 49, 58135 Hagen, Telefon
02331/4732280
• Hestert, Schlesierstraße 36, 58135 Hagen, Telefon 02331/41983
• Kipper, Gabelsbergerstraße 50, 58135 Hagen, Telefon 02331/403584
• Astrid-Lindgren, Selbecker Straße 55, zusätzliche Klassen: Delsterner Straße 59, 58091 Hagen,
Telefon 02331/77110
• Volmetal, Ribbertstraße 60, 58091 Hagen, Telefon 02337/1635
• Boloh, Weizenkamp 3, 58093 Hagen, Telefon 02331/348198-0
• Emil-Schumacher, Siemensstraße 10, 58089 Hagen, Telefon 02331/334027
• Emst, Karl-Ernst-Osthaus-Straße 60, 58093 Hagen, Telefon 02331/358321
• Erwin-Hegemann, Fraunhoferstraße 5, 58097 Hagen, Telefon 02331/87600
• Funckepark, Funckestraße 33, 58097 Hagen, Telefon 02331/87788
• Goldberg (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Franzstraße 77), Schulstraße 9-11, 58095 Hagen, Telefon 02331/24529
• Henry-van-de-Velde, Blücherstraße 22, 58095 Hagen, Telefon 02331/367358-0
• Janusz-Korczak, Grünstraße 4, 58095 Hagen, Telefon 02331/338721
• Karl-Ernst-Osthaus (mit Filiale Berchumer Straße 68), Lützowstraße 121, 58095 Hagen, Telefon
02331/375769-0
• Kuhlerkamp, Heinrichstraße 31, 58089 Hagen, Telefon 02331/330262
• Freiherr-vom-Stein (Grundschulverbund mit dem katholischen Teilstandort Liebfrauen), Lindenstraße 16 a, 58089 Hagen, Telefon 02331/305346
• Gebrüder-Grimm, Schillerstraße 23, 58089 Hagen, Telefon 02331/25402
• Helfe, Helfer Straße 76, 58099 Hagen, Telefon 02331/61776
• Hermann-Löns, Overbergstraße 39, 58099 Hagen, Telefon 02331/61684
• Vincke, Schwerter Straße 170, 58099 Hagen, Telefon 02331/65323
• Berchum/Garenfeld, Auf dem Blumenkampe 3, 58093 Hagen, Telefon 02334/53522
• Heideschule Hohenlimburg, Heideschulweg 12, 58119 Hagen, Telefon 02334/42440
• Im Kley (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Schälker Landstraße 22), Kiebitzweg 6, 58119
Hagen, Telefon 02334/808168-0.

Sollten Sorgeberechtigte ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden wollen, beispielsweise einer staatlich anerkannten privaten Ersatzschule oder einer Grundschule außerhalb Hagens, werden diese gebeten, die Anmeldung mit der jeweiligen Schule zu klären. Zur Kontrolle der Schulpflicht und um unnötige Mahnverfahren zu vermeiden, sollten sie dem Fachbereich Bildung der Stadt Hagen eine Kopie der Anmelde- oder Aufnahmebestätigung zusenden.

Katholische Bekenntnisschulen
• Goethe, Kirchstraße 9, 58099 Hagen, Telefon 02331/396037-0
• Meinolf, Stadionstraße 22, 58097 Hagen, Telefon 02331/880203
• Overberg, Overbergstraße 37, 58099 Hagen, Telefon 02331/61451
• Katholischer Teilstandort Liebfrauen der Grundschule Freiherr-vom-Stein, Lindenstraße
16 a, 58089 Hagen, Telefon 02331/305346
• Wesselbach, Neuer Schloßweg 15, 58119 Hagen, Telefon 02334/445662-0.

Für die erfolgreiche Anmeldung an einer katholischen Bekenntnisschule muss ein Kind katholisch getauft und/oder von den Sorgeberechtigten eine Unterrichtung im katholischen Glauben ausdrücklich gewünscht sein. In diesem Fall ist eine Kopie der katholischen Taufbescheinigung oder eine formlose Erklärung der Sorgeberechtigten auf einem Beiblatt nötig, dass sie die
Beschulung des Kindes im Sinne des katholischen Glaubens wünschen.

Förderschulen
• Förderschulen Lernen: Friedrich-vonBodelschwingh, Eugen-Richter-Straße 77-79, 58089 Hagen, Telefon 02331/335063 sowie
• Fritz-Reuter, Kapellenstraße 75, 58099 Hagen, Telefon 02331/483329-0
• Förderschule Sprache: Erich-Kästner, Berchumer Straße 68, 58093 Hagen, Telefon 02331/81156
• Förderschule emotionale und soziale Entwicklung:
Wilhelm-Busch, Obernahmerstraße 9, 58119 Hagen,
Telefon 02334/442250
• Förderschule geistige Entwicklung: GustavHeinemann, Franzstraße 79, 58091 Hagen, Telefon
02331/72766.

Sollten Sorgeberechtigte ihr Kind an einer Förderschule anmelden wollen, ist ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung an einer Grundschule erforderlich. In den Fällen von geistiger Behinderung, Körperbehinderung, Hör- und Sehschädigungen kann dies auch an den entsprechenden Förderschulen erfolgen.

Förderschulen außerhalb Hagens
• Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung: OberlinSchule, Evangelische Stiftung Volmarstein, Hartmannstraße 18-20, 58300 Wetter, Telefon
02335/6393310
• Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören: Westfälische Schule für Schwerhörige, Hauptstraße 155, 44892 Bochum, Telefon 0234/921740
• Westfälische Schule für Gehörlose, Glückaufsegenstraße 60, 44265 Dortmund, Telefon
0231/77595-10
• Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen: Martin-Bartels-Schule (Westfälische Schule für
Sehbehinderte), Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund, Telefon 0231/4503-866.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Eltern nach § 41 I SchulG zur Anmeldung ihrer schulpflichtig werdenden Kinder verpflichtet sind. Eine Zuwiderhandlung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 126 SchulG). Außerdem können in diesem Zusammenhang Zwangsgelder angedroht und festgesetzt werden (§ 41 V SchulG)

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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