Änderungen zum Jahresstart
Schrittweise Verschärfung  des Tabakwerbeverbotes beachten: SIHK informiert über neue Regelungen

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass es aufgrund von Änderungen im Tabakerzeugnisgesetz, dem Jugendschutzgesetz, dem Tabaksteuergesetz sowie der Tabakerzeugnisverordnung ab dem 1. Januar 2021 verboten ist, außerhalb von Fachgeschäften Gratisproben von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak zu verteilen. „Gratisproben sind damit auch auf Festivals oder Konzerten nicht mehr erlaubt“, erläutert SIHK-Rechtsreferent Daniel Bartelsmeier.

Zudem wird das bereits bestehende Verbot der gewerbsmäßigen Ausspielung von Tabakerzeugnissen (also insbesondere Gewinnspiele) auf elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter ausgeweitet. Außerdem werden E-Zigaretten und Nachfüllbehälter in den Regelungen zu den Inhaltsstoffen nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt.
Ab dem 1. Januar 2022 wird es auch verboten sein, Außenwerbung für herkömmliche Tabakprodukte zu betreiben. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für die Außenflächen von Geschäftsräumen des Fachhandels sowie deren Schaufenster.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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