Coronavirus: Einzelhandel bleibt geöffnet
Reduzierung der Kundenströme in Hagen

Cafés und Restaurant dürfen nur zu bestimmten Zeiten öffnen. | Foto: Stephan Faber
  • Cafés und Restaurant dürfen nur zu bestimmten Zeiten öffnen.
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Bei allen geöffneten Geschäften im Sinne der Allgemeinverfügung der Stadt Hagen wird entgegen der Ziffer 11 eine Besucherregistrierung nicht mehr gefordert, um eine Ansteckungsgefahr aufgrund von Wartezeiten zu vermeiden. Vielmehr sollten die Betreiber darauf achten, dass auf eine Verkaufsfläche von 250 Quadratmeter nicht mehr als 20 Kunden Einlass finden.

Für die Bürger geöffnet bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf sowie Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Der Zugang zu Einkaufszentren ist nur gestattet, wenn sich dort nicht zu schließende Geschäfte befinden. Weitergehende Aufenthalte in den Zentren, als diese Geschäfte aufzusuchen, sind untersagt.

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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