Coronavirus in Hagen
Private Feiern im öffentlichen Raum können online angemeldet werden
Feiern, die in Lokalen oder angemieteten Räumen im Hagener Stadtgebiet stattfinden, müssen laut der aktuell gültigen Allgemeinverfügung angemeldet werden. Der Anmeldevorgang wurde jetzt vereinfacht: Ab sofort steht den Hagenern ein Online-Formular auf der städtischen Internetseite www.hagen.de zur Verfügung.
Das Ordnungsamt nimmt Anmeldungen über das Formular bis spätestens drei Tage vor dem Termin entgegen und schickt den Bürgern im Anschluss eine Bestätigung zu. Am Tag der angemeldeten Veranstaltung müssen das ausgefüllte Formular und die Bestätigung des Ordnungsamts mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Private Feiern in der eigenen Wohnung, Haus oder dazugehörigem Garten sind von dieser Regelung nicht betroffen, ebenso wie Feiern außerhalb des Hagener Stadtgebiets.
Verfügung gilt zunächst bis 22. Oktober
Die am Donnerstag, 8. Oktober, in Kraft getretene Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 22. Oktober und erlaubt es, private Feiern im öffentlichen Bereich mit maximal 25 Personen abzuhalten. Bei einer Teilnehmerzahl von 5 bis 10 erwarteten Personen gilt eine Anzeigepflicht. Bei einer Teilnehmerzahl von 11 bis 25 Personen gilt eine Genehmigungspflicht. Die Personen, die zu einem solchen Fest einladen, müssen die Veranstaltung beim Ordnungsamt melden.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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