Corona-Update
Pflegeeinrichtungen müssen PoC-Test für Besucher anbieten

Die Allgemeinverfügung "Pflege und Besuche" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Pflegeeinrichtungen Besucher vor dem Zutritt in die jeweilige Einrichtung einen PoC-Test (Schnelltest) anbieten sollen, wenn innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch nicht bereits eine PoC-Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist.

Bei Ablehnung einer Testung oder einem positiven Testergebnis kann der Zutritt zur Einrichtung verweigert werden. Fällt Besuchern auf, dass eine Pflegeeinrichtung in Hagen ihnen vor Zutritt keinen PoC-Test anbietet, bittet die WTG-Behörde der Stadt Hagen (Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen) um Meldung unter E-Mail jugendsoziales@stadt-hagen.de.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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