Corona-Update
Noch freie Termine im Hagener Impfzentrum verfügbar

Kann ich mich gegen das Coronavirus impfen lassen? Eine Frage, welche sich viele Bürger stellen, um damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. In dem Zusammenhang weist die Stadt Hagen darauf hin, dass im Impfzentrum in der Stadthalle noch sehr kurzfristig Termine zu bekommen sind und auch am Wochenende geimpft wird.

Da im Hagener Impfzentrum die Impfungen unter anderem bei den berechtigten Berufsgruppen schneller verlaufen sind, stehen zusätzliche Impftermine zur Verfügung. Um die Impfung der Bevölkerung zu beschleunigen, sollten alle an einer Impfung Interessierten nachgucken, ob sie einen Termin buchen können. So sind ab sofort für Personen ab 75 Jahren Impftermine über https://www.terminland.de/ möglich.

Über den angegebenen Link erfahren Interessierte, für welche weiteren Gruppen Impfungen möglich sind. Hierzu gehören:

. Geistliche (Bescheinigung des Trägers nötig)
. Berechtigte Justizbeschäftigte (Arbeitgeberbescheinigung nötig)
. Bestatter (Arbeitgeberbescheinigung nötig)
. Hebammen (Arbeitgeberbescheinigung nötig)
. medizinisches Personal, inklusive Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und Personal der Blut- und Plasmaspende (Arbeitgeberbescheinigung nötig)
. Beschäftigte in dem Bereich der Pflege (Arbeitgeberbescheinigung nötig)
. Personen, die regelmäßig in Pflegeeinrichtungen, oder der ambulanten Pflege beruflich tätig sind (Bescheinigung der Einrichtung nötig)
. Chronisch Erkrankte mit Wohnsitz Hagen der STIKO-Prioritäten, die eine Impfung mit hoher Priorität zur Folge haben. Hierzu zählen Erkrankungen nach §3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV (Attest vom Arzt nötig)
. Personen, deren Impfberechtigung vom Gesundheitsamt bestätigt werden (Bescheinigung vom Gesundheitsamt nötig)
. Beschäftigte in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen und Kindertagespflege - sowie Personen, die regelmäßig in diesen Einrichtungen arbeiten (Bescheinigung der Einrichtungsleitung nötig)
. Personen aus (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen (Bescheinigung der Einrichtungsleitung nötig)
. Polizisten mit hohem Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt (Dienstausweis nötig)
. Mitarbeiter in Impf- und Testzentren (Arbeitgeberbescheinigung nötig)
. bis zu 2 Kontaktpersonen von Schwangeren, Wohnort der Schwangeren Hagen (Bescheinigung des Gynäkologen - Muster auf www.hagen.de.

Bei Einrichtungen und Praxen gilt grundsätzlich der Ort der Betriebsstätte und somit nur Einrichtungen und Praxen aus Hagen.
Des Weiteren können schwer Vorerkrankte, die sich mit ihrer Erkrankung nicht in der Impfverordnung wiederfinden und bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, einen Antrag auf Einzelfallentscheidung beim Gesundheitsamt stellen. Für den Antrag steht ein Online-Formular unter "Wichtige Downloads" auf https://www.hagen.de/ zur Verfügung.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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