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Neue Corona-Regeln sorgen ab Montag in Hagen für Lockerungen
"Die neuen Corona-Regeln des Landes lassen auch bei uns ab dem kommenden Montag eine ganze Reihe von Lockerungen und Öffnungen zu. Damit kehrt ein weiteres Stück Normalität in den Alltag der Hagenerinnen und Hagener zurück," so Oberbürgermeister Erik O. Schulz.
"Im Zusammenhang mit der vom Land festgelegten 100er-Grenze bei der sogenannten 7-Tages-Inzidenz, also der Zahl an Neuinfektionen in einer Woche je 100.000 Einwohner, werden wir das aktuelle Infektionsgeschehen in unserer Stadt allerdings weiterhin sehr genau im Blick behalten. In den letzten zwei Wochen waren wir jeweils knapp über oder unter dieser 100er-Marke. Die ab Montag geltende neue NRW-Coronaschutzverordnung sieht weitergehende lokale Einschränkungen nur dann vor, wenn diese Grenze "nachhaltig und signifikant" überschritten wird. Das ist in Hagen nicht der Fall. Zudem halten wir natürlich an all jenen Maßnahmen fest, mit denen wir zusätzlich zu den bisherigen Landesregelungen versuchen, die Infektionszahlen zu senken. Hier sei insbesondere auf die weitreichende Maskenpflicht in der Innenstadt sowie in den Stadtteilzentren in Haspe, Hohenlimburg und Boele hingewiesen," so das Hagener Stadtoberhaupt.
Das sind die wichtigsten Lockerungen ab Montag in Hagen:
- Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich wieder treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen.
- Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte dürfen wieder öffnen.
- Kunden empfangen dürfen daneben auch wieder Baumärkte, Reisebüros sowie alle weiteren Einzelhandelsgeschäfte, allerdings nur nach einer vorherigen Terminbuchung. Dabei wird ein fest begrenzter Zeitraum festgelegt, zudem darf nur ein Kunde pro angefangene vierzig Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen werden.
- Neben Friseuren dürfen zum Beispiel auch Nagel-, Kosmetik- und Fußpflegestudios wieder öffnen. Auch Massagen, Tätowieren und Piercen wird wieder ermöglicht. Kunden, die dabei keine Maske tragen können, brauchen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest.
- Auch Freizeitsport draußen wird wieder erlaubt: in kleinen Gruppen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie für Kinder bis 14 Jahre; diese dürfen in einer Gruppe von bis zu 20 Personen draußen Sport machen - begleitet von bis zu zwei Aufsichtspersonen.
Ganz wichtig: Selbstverständlich gelten die bisherigen Coronaschutzregeln auch bei den jetzt eintretenden Lockerungen unverändert fort, wie zum Beispiel das Einhalten von Maskenpflicht und Mindestabständen sowie das Beachten von Hygienestandards!
Noch keine Öffnungen wird es ab der kommenden Woche bei den städtischen Museen und den Stadtbüchereien geben. OB Erik O. Schulz: "Hier wollen wir zunächst die weitere Entwicklung bei den Infektionszahlen abwarten. Spätestens Anfang der übernächsten Woche werden wir dazu eine Entscheidung im Verwaltungsvorstand und im Krisenstab treffen."
Autor:Stephan Faber aus Iserlohn |
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