SIHK warnt vor Abzocke
Negative Internetbewertungen löschen lassen
Hagen. Unternehmen sollten vorsichtig sein: Vor einer neuen telefonischen Betrugsmasche, negative Rezensionen zum Beispiel bei Google gegen eine Gebühr anwaltlich löschen zu lassen, warnt die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK). In einigen Fällen werden die schlechten Bewertungen von Unbekannten oder anonymen, vermeintlichen Kunden geschrieben. Danach bietet eine vermeintliche Google-Mitarbeiterin in einem Telefongespräch an, die Rezension durch einen Anwalt löschen zu lassen.
Betrüger schreiben negative Rezensionen
Hier ist das Interesse der Betroffenen groß. Doch Sandra von Heine von der SIHK warnt: „Es besteht der Verdacht, dass hier Betrüger die negativen Bewertungen vorher selbst abgegeben haben, um diese dann nach Zahlung durch das Unternehmen ganz einfach selbst wieder zu löschen, ohne jemals einen Anwalt eingeschaltet zu haben. So wird ohne viel Aufwand abkassiert.“
Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen besteht zwar ein Anspruch auf Löschung einer negativen Bewertung. Gibt es Anhaltspunkte für eine Falschbehauptung oder strafbare beleidigende Aussagen, sollte man sich direkt an den Betreiber der Plattform wenden, auf welcher die Kundenbewertung veröffentlicht wurde, und den Antrag stellen, die Bewertung entfernen zu lassen.
Weitere Infos
Mehr Informationen zu anderen Betrugsmaschen im Internet veröffentlicht die SIHK unter www.ihk.de/hagen/innovation/multimedia/it-sicherheit/pdw-uebersicht?shortUrl=%2Fphishing.
Autor:Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland) |
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