Lockerungen in Hagen
Kita-Betrieb und Wechselunterricht möglich, voraussichtlich auch „Click & Meet“
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute eine Sieben-Tage-Inzidenz von 106,0 für Hagen aus. Damit liegt Hagen den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 165 – das bedeutet, dass laut Bundesnotbremse und einer entsprechenden Allgemeinverfügung des Landes NRW ab Montag, 31. Mai, alle Hagener Schulen zum Wechselunterricht und ab Freitag, 28. Mai, die Hagener Kitas zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren können. Bleibt der Inzidenzwert weiterhin unter 150, können Ladengeschäfte in Hagen ab Samstag, 29. Mai, „Click & Meet“ anbieten.
Kitas bieten eingeschränkten Regelbetrieb an Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kitas bedeutet, dass alle Kinder ab Freitag, 28. Mai, eingeladen sind, die Kita zu besuchen. Dennoch werden die Eltern darum gebeten, das Angebot nur zu nutzen, wenn sie die Betreuung nicht anderweitig organisieren können.
Schulen starten im Wechselunterricht
Alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hagen bieten ab Montag, 31. Mai, wieder Wechselunterricht für alle Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte an. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden. Die Tests finden in den Schulen statt. Alternativ kann ein anerkanntes, nicht mehr als 48 Stunden altes Zertifikat eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgelegt werden.
„Click & Meet“ in Ladengeschäften
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des RKI fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 150, können laut Bundesnotbremse Ladengeschäfte für einzelne Kundinnen und Kunden nach vorheriger Terminbuchung ab dem übernächsten Tag öffnen. In Hagen liegt der Inzidenzwert seit vier Werktagen unter 150. Somit ist der Besuch von Ladengeschäften in Hagen voraussichtlich ab Samstag, 29. Mai, nach dem Prinzip „Click & Meet“ möglich.
Um „Click & Meet“ dann zu nutzen, müssen Interessierte zunächst bei dem jeweiligen Geschäft einen Termin buchen. Vor Ort muss ein maximal 24 Stunden alter, negativer Coronaschnelltest vorgezeigt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung), einen Nachweis durch einen positiven PCR-Test in Verbindung mit einer Impfung (ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung) oder einen Nachweis durch einen positiven PCR-Test über ihre Genesung haben (Infektion liegt mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück). Je 40 Quadratmeter darf sich eine Kundin beziehungsweise ein Kunde im Geschäft aufhalten. Der Betreiber muss die Kontaktdaten erheben.
Weitere Informationen, bestehende Regeln und Maßnahmen rund um die Coronapandemie finden Interessierte auf www.hagen.de und auf den städtischen Social Media-Kanälen.
Autor:Stephan Faber aus Iserlohn |
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