Stadt Hagen gibt Tipps
Kampf gegen Corona: Wie verhalte ich mich bei einem positiven Test oder als Kontaktperson?

Die Stadt Hagen gibt Verhaltenstipps wie man sich im Falle einer Corona-Infektion verhalten soll. | Foto: Archiv
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Was passiert, wenn mein Coronatest positiv ist? Wann muss ich in Quarantäne, wenn ich Kontakt mit einer erkrankten Person hatte? Wann werde ich durch das Hagener Gesundheitsamt kontaktiert? Mit den steigenden Coronafällen in Hagen stellen sich immer mehr Hagenerinnen und Hagener aktuell diese und ähnliche Fragen.

Wie verhalte ich mich bei einem positiven Testergebnis?
Aktuell erhalten Coronapositive das Testergebnis mehrere Tage bevor das Ergebnis aus den Laboren das Gesundheitsamt der Stadt Hagen erreicht. Sobald jemand benachrichtigt wird, dass sein Testergebnis positiv ist, sollte sich die Person in Quarantäne begeben - ebenso alle Menschen, die mit in dem jeweiligen Hausstand leben. Außerdem sollte eine Liste mit den Kontaktpersonen der letzten zwei Tage angefertigt werden.

Was macht das Gesundheitsamt inzwischen?

Im Gesundheitsamt der Stadt Hagen kommen täglich bis zu 100 neue positive Testergebnisse an. Diese werden von einem gesonderten Team im Gesundheitsamt zunächst gesichtet und nach Dringlichkeit bewertet. Besonders dringend sind beispielsweise Fälle, in denen die Personen in sensiblen Bereichen der Gesundheitsbranche oder Alten- und Pflegeheimen arbeiten. Zudem wird medizinisches Personal sofort und nach dem zehnten bis zwölften Tage noch einmal getestet. Nach Sichtung rufen die Mitarbeiter die betroffene Person an, sprechen das weitere Vorgehen durch und fordern eine Liste mit Kontaktpersonen an. Aufgrund der aktuell sehr hohen Fallzahlen kann es fünf bis sieben Tage, in einzelnen Fällen noch länger dauern, bis ein erster Anruf erfolgt. Anschließend übergibt das "Eingangs-Team" den Fall an die Kollegen, die für die Kontaktpersonenverfolgung zuständig sind. Aktuell arbeiten rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise bis spät abends an der Verfolgung von Infektionsketten. Die Kontaktpersonen werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die sich nach Nähe und Dauer des Kontaktes richten. Auch wenn man Kontakt mit einer coronapositiven Person hatte, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass man sich angesteckt hat.

Wann müssen Kontakte in Quarantäne?

Generell gilt, dass Quarantäne nur für Kontaktpersonen der Kategorie 1 angeordnet wird. Menschen, die mit einer coronapositiven Person in einem Haushalt leben zählen zur Kategorie 1. Auch Personen, die ohne einen Mindestabstand von 1,5 Metern in geschlossenen Räumen Sprechkontakt ohne Maske für mindestens 15 Minuten hatten, gehören zur Kategorie 1.

Für Kontaktpersonen der Kategorie 1 wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt der letzten Begegnung mit dem positiven Fall. Bei Mitarbeitern aus zum Beispiel Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen wird direkt am Anfang und zum Ende der Quarantäne hin ein Test durchgeführt. Während der Quarantäne hält das Gesundheitsamt nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu den Betroffenen. Die Quarantäne endet automatisch. Dies gilt nicht, wenn Personen in Quarantäne Symptome entwickeln oder ein positiver Test vorliegt. Wer während der Quarantäne Symptome entwickelt, muss seinen Hausarzt kontaktieren.
Für Schulen und in Kitas gelten besondere Regeln, um Kinder und Jugendliche zu schützen und das Infektionsgeschehen möglichst zu verlangsamen. Das Gesundheitsamt der Stadt Hagen bewertet jeden Fall und die Situation vor Ort individuell, sodass sich entsprechend Abweichungen bei dem Vorgehen an den unterschiedlichen Einrichtungen ergeben können.
Vorgehen an Schulen ab der dritten Klasse In den Klassen 3 und 4 an Grundschulen und an allen weiterführenden Schulen gilt eine Maskenpflicht. Diese senkt das Risiko der Ansteckung, wenn sich Schüler Lehrer oder andere Personen unbewusst positiv in das Schulgebäude begeben. Das Gesundheitsamt prüft die Situation vor Ort nach folgenden Kriterien: War die Person infektiös in der Schule? Ist ein Schüler betroffen oder ein Lehrer? Wird alle 20 Minuten stoßgelüftet? Wie ist das Pausenverhalten: Isst die gesamte Klasse gemeinsam im geschlossenen Raum? Wie sind die Sitzabstände? Wird die Sitzordnung eingehalten?
Je nach Bewertung der Situation werden entweder alle Klassenkameraden oder nur die direkten Sitznachbarn zu direkten Kontaktpersonen. Diese müssen sich in eine angeordnete 14-tägige Quarantäne begeben. Die anderen Klassenkameraden gelten möglicherweise als Kontaktpersonen der Kategorie 2, diesen wird keine Quarantäne angeordnet. Die direkten Kontaktpersonen werden an Tag zehn bis zwölf der Quarantäne getestet. Die Fristen für die Quarantäne orientieren sich an dem Zeitpunkt, an dem die coronapositive Person das letzte Mal in der Schule war und Kontakt mit der Klasse hatte. Ist eine lehrende Person betroffen, wird das übrige Kollegium, je nach Kontakt, in das Vorgehen miteinbezogen.
Vorgehen in Kitas sowie in den Klassen 1 und 2 In Kitas und den Klassen 1 und 2 an Grundschulen gilt keine Maskenpflicht für die Kinder. Auch hier prüft das Gesundheitsamt das Hygienekonzept vor Ort. Wenn es eine feste Gruppenzuteilung für Kinder und Erzieher in der Einrichtung gibt, muss nur die betroffene Gruppe in eine angeordnete 14-tägige Quarantäne. An Tag zehn bis zwölf erfolgt ein Test. Das gleiche Vorgehen wird in den Klassen 1 und 2 an Grundschulen praktiziert. Ist eine lehrende oder betreuende Person betroffen, werden die Kollegen, je nach Kontakt, in das Vorgehen miteinbezogen.

Vorgehen bei Reihentestungen

Das Gesundheitsamt arbeitet eng mit den betroffenen Schulen oder Einrichtungen zusammen. Für die Testungen werden Termine für Reihentestungen hinsichtlich des Infektionsschutzes vereinbart. Das Gesundheitsamt stellt ein Zeitfenster zur Verfügung, den zeitlichen Ablauf organisieren die jeweiligen Einrichtungen. Alle Personen, die getestet werden müssen, werden entsprechend durch die Schule oder Einrichtung informiert.
Das Gesundheitsamt darf nur Kontaktpersonen im Rahmen des Infektionsschutzes testen. Menschen, die Krankheitssymptome aufweisen, müssen sich in ärztliche Behandlung begeben.
Alle Informationen zum Coronavirus in Hagen gibt es auf der städtischen Internetseite www.hagen.de/corona und auf den offiziellen Social Media-Kanälen der Stadt Hagen.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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