Bewerbungen bis 15. April möglich
Hagen sucht Schöffen und Jugendschöffen
Hagen. Bundesweit werden wieder Schöffen sowie Jugendschöffen für die kommende Amtszeit (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028) gesucht. In der Stadt Hagen sind es insgesamt 322 Personen (210 „normale“ Schöffen sowie 112 Jugendschöffen), die am Amtsgericht und Landgericht Hagen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen sollen.
Der Rat der Stadt Hagen (für die Schöffen) sowie der Jugendhilfeausschuss (für die Jugendschöffen) schlagen doppelt so viele Personen vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Wer wird gebraucht?
Gesucht werden Bewerber, die in der Stadt Hagen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Ebenso sollen hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung wie beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten im Jugendbereich oder in Sportvereinen verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Bewerbungen
Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15. April 2023 bei der Stadtverwaltung Hagen, Fachbereich des Oberbürgermeisters, Bereich Protokoll, Städtepartnerschaft & Ehrenamt, Rathausstraße 11, 58095 Hagen über den Onlineantrag auf der Internetseite www.hagen.de/web/de/hagen_de/01/0104/schoeffenwahl/schoeffenwahl.html.
Für das Amt eines Jugendschöffen richten Interessierte die Bewerbung ebenfalls bis zum 15. April 2023 an die Stadt Hagen, Fachbereich Jugend und Soziales, Berliner Platz 22, 58089 Hagen und nutzen dazu den Onlineantrag für die Jugendschöffenwahl auf der Internetseite www.hagen.de/web/de/hagen_de/01/0104/schoeffenwahl/schoeffenwahl.html. Auf der Internetseite sind außerdem weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten angegeben.
Autor:Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland) |
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