Wegen der Corona-Pandemie
Hagen: Osterfeuer dürfen nicht stattfinden

Die traditionellen Osterfeuer dürfen in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die Stadt Hagen untersagt auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen. Damit soll eine schnelle Verbreitung des Coronavirus verhindert werden.

Zudem weist die Stadt darauf hin, dass ein Missbrauch von Feuer im Freien zur Abfallbeseitigung verboten ist. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt, soweit dadurch die Nachbarschaft oder Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden. Das früher geduldete Verbrennen von Baumschnitt, Laub oder Pflanzenrückständen wird heute als unzulässige Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bewertet. Das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen ist somit nicht zulässig.

Ein nicht genehmigtes Feuer außer einem Traditionsfeuer und auf jeden Fall die Verbrennung von Abfällen kann mit Geldbußen geahndet werden.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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