Seuchenlage erfordert Maßnahmen
Geflügelausstellungen verboten, Stallpflicht angeordnet: Regeln für Geflügelhaltungen gelten im gesamten Stadtgebiet Hagen

Stallpflicht für Geflügelhaltungen im gesamten Stadtgebiet Hagen. | Foto: Archiv
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Da sich derzeit Infektionen mit dem hochansteckenden Geflügelpestvirus mit einer außerordentlichen Dynamik in Nordrhein-Westfalen ausbreiten, hat die Stadt Hagen für alle Geflügelhaltungen im gesamten Stadtgebiet eine Stallpflicht angeordnet.

Mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung, die am morgigen Samstag, 27. März, in Kraft tritt, werden alle Hagener Geflügelhalter dazu verpflichtet, ihre Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse aus den Ausläufen zu nehmen und aufzustallen.
Alternativ zum geschlossenen Stall können die Tiere aber auch unter einer Vorrichtung (Voliere) gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (zum Beispiel Vogelkot) gesicherten dichten Abdeckung und aus einer Seitenbegrenzung besteht, mit der die Voliere gegen das Eindringen von Wildvögeln abgesichert ist (Schutzvorrichtung).
Die Geflügelpest wurde in NRW bislang in Hausgeflügelbeständen in den Landkreisen Gütersloh, Paderborn, Minden-Lübbecke und Warendorf sowie dem Hochsauerlandkreis amtlich festgestellt. Aktuell ist auch eine Tierhaltung im Märkischen Kreis von der Tierseuche betroffen.
Aufgrund aktueller Untersuchungsbefunde muss davon aufgegangen werden, dass das Virus auch in der hiesigen Wildvogelpopulation zirkuliert.
Neben der Stallpflicht wird für das Stadtgebiet Hagen auch ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten angeordnet. Entsprechende Anordnungen werden nun auch in den anderen Kreisen und kreisfreien Städte in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster getroffen.

Wichtige Hinweis für Geflügelhalter

Alle Geflügelhalter, die ihre Tiere bislang nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen. Außerdem sollten sie die Hygieneregeln besonders sorgfältig beachten. Die Ställe sollten nur mit Schutzkleidung betreten werden, Besucherkontakt gilt es ganz zu vermeiden oder auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Sollten hierzu Fragen bestehen, steht das Veterinäramt der Stadt Hagen gerne für Auskünfte unter Tel.  02331/207-3111 oder 207-3112 zur Verfügung.
Die Auflagen sind aufgrund der Seuchenlage nötig, schützen die Tiere und bewahren gewerbliche Betriebe vor erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Nach allen derzeit bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist das derzeit in NRW grassierende Geflügelvirus für Menschen nicht gefährlich.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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