Im Rathaus Hohenlimburg
Fundbüro geht nach Hochwasser an den Start: Wiedereröffnung am Montag

Nach dem Hochwasser steht das Fundbüro der Stadt Hagen allen Bürgern ab Montag, 18. Oktober, wieder zur Verfügung. Das Fundbüro ist bis zu Wiedereröffnung des Zentralen Bürgeramtes im Rathaus Hohenlimburg, Freiheitsstraße 3, 1. Etage, Zimmer 131, untergebracht.
 | Foto: Archiv
  • Nach dem Hochwasser steht das Fundbüro der Stadt Hagen allen Bürgern ab Montag, 18. Oktober, wieder zur Verfügung. Das Fundbüro ist bis zu Wiedereröffnung des Zentralen Bürgeramtes im Rathaus Hohenlimburg, Freiheitsstraße 3, 1. Etage, Zimmer 131, untergebracht.
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  • hochgeladen von Patrick Jost

Nach dem Hochwasser steht das Fundbüro der Stadt Hagen allen Bürgern ab Montag, 18. Oktober, wieder zur Verfügung. Das Fundbüro ist bis zu Wiedereröffnung des Zentralen Bürgeramtes im Rathaus Hohenlimburg, Freiheitsstraße 3, 1. Etage, Zimmer 131, untergebracht.

Wer etwas verloren hat, kann sich montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr unter Tel. 02331/207-5776 erkundigen, ob der Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde und dann einen Termin zur Abholung vereinbaren. Fundsachen können montags und dienstags von 8 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr an der Information des Rathauses I und in den Bürgerämtern abgeben werden.

Fundbüro: Digitale Abfrage

Personen, die etwas verloren haben, können online auf www.e-fund.eu/fundbueros.php prüfen, ob sich der gesuchte Gegenstand im Fundbüro befindet. Die Mitarbeiter des Fundbüros bereiten die Daten von allen abgegebenen Fundstücken zeitnah auf und veröffentlichen die Informationen anschließend. Die zeitnahe Verarbeitung garantiert, dass Bürger bereits kurz nach ihrem Verlust prüfen können, ob ihr verlorenes Stück schon gefunden wurde. Da Fundgegenstände häufig erst in einem Zeitraum von zehn bis 14 Tagen nach dem Verlust abgegeben werden, empfiehlt es sich, regelmäßig auf der Internetseite nachzusehen.
Sollte die Eigentümer einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein (zum Beispiel durch gefundene Ausweisdokumente), wird die betroffene Person schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von Personen, die nicht in Hagen wohnen, werden an das Fundbüro des Wohnortes gesandt. Fundsachen von Personen ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung zugeschickt.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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