Coronavirus
Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote müssen eingestellt werden

Ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sieht vor, dass nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden müssen. Restaurants, Gaststätten und Hotels werden in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden. Die Stadt Hagen setzt diesen Erlass mit einer Allgemeinverfügung um, die morgen (17. März) in Kraft tritt und bis zum 19. April 2020 gilt.

Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind nach dieser Verfügung sofort zu schließen beziehungsweise einzustellen. Bars (hierzu zählen auch Shi-Sha-Bars), Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Wettbüros, Internet-Cafes, Kulturvereine, Prostitutionsbetriebe, Theater, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen, Bibliotheken, Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen, in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Der Zugang zu Restaurants, Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen werden beschränkt. Diese Beschränkungen sehen eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, kein Thekenbetrieb, Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern, pro Tisch nicht mehr als vier Personen sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen vor.

Weiterhin sind zudem grundsätzlich alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. In Abänderung der Allgemeinverfügung vom 13. März gilt eine private Veranstaltung mit bis zu 20 Personen nicht als kritisch, sofern sie nicht in einem öffentlichen Gebäude stattfindet.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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