Flaggen und Fähnchen - Fan-Schmuck am Auto mit Augenmaß einsetzen
Schwarz-rot-goldene Fähnchen am Seitenfenster, Spiegelüberzieher in Nationalfarben oder die Landesflagge quer über die Motorhaube gespannt - bald sind auf den Straßen wieder bekennende Fußballfans unterwegs. Bei aller Begeisterung für die deutsche oder andere Nationalmannschaften gilt es beim Schmücken des Autos ein paar Punkte zu beachten, damit die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.
Ganz wichtig ist: Die Accessoires müssen sicher befestigt sein und dürfen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Und auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. Quer über die vorderen Seitenschreiben gespannte Flaggen und andere großflächige Fanartikel, die das Sichtfeld des Fahrers einschränken, verbieten sich damit beim Fahren.
Auch die Fahrgeschwindigkeit spielt eine Rolle. Marco Riesenbeck, Leiter Kraftfahrt-Schaden der HDI Versicherung erklärt: "Was im Stadtverkehr kein Problem ist, kann bei höheren Geschwindigkeiten eines werden. Zum Beispiel gehören bei der Fahrt über die Autobahn Aufsteck-Fähnchen nicht an die Seitenscheibe, denn die Plastik-Stiele der Fahnen sind nicht für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt." Die Fahne kann abbrechen, ein anderes Fahrzeug beschädigen oder sogar jemanden verletzen. Und auch bei Hitze sollte man daran denken, dass die Fähnchen nur fest zwischen Seitenscheibe und Türrahmen klemmen. Wird die Scheibe während der Fahrt geöffnet, können sie sich leicht selbstständig machen.
Ein weiteres Risiko kann sich beim Parken einstellen: Seitenfenster, die aufgrund der eingesteckten Fähnchen nicht richtig geschlossen werden können, erleichtern Einbrechern den Zugang zum Auto. "Wer sein Auto abstellt, sollte deshalb die Aufsteck-Fähnchen wieder von den Seitenscheiben entfernen", ergänzt HDI Autofachmann Riesenbeck. Und sogar die beliebten Spiegelüberzieher in Landesfarben für die Seitenspiegel haben ihre Tücken. Zwar ist die Gefahr, andere zu verletzen gering. Sobald sie aber die Sicht nach hinten behindern oder im Spiegelgehäuse eingebaute Blinker verdecken, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Bei einer Kontrolle kann dann ein Bußgeld fällig werden.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.