Hagens Gesundheitswesen
Coronaregeln bleiben trotz Lockerungen

Die Maskenpflicht bleibt im Gesundheitswesen der Stadt Hagen bestehen. Foto: Symbolbild Pixabay
  • Die Maskenpflicht bleibt im Gesundheitswesen der Stadt Hagen bestehen. Foto: Symbolbild Pixabay
  • hochgeladen von Olaf Hellenkamp

Das Gesundheitsamt der Stadt Hagen, die Hagener Krankenhäuser und die Hagener Arztpraxen weisen darauf hin, dass einige Coronamaßnahmen weiterhin gelten.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen schreibt weiterhin die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und allen Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich vor.
In Krankenhäusern müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen.

Patienten dürfen Besuch für eine Stunde am Tag empfangen, aber erst ab dem fünften Tag des stationären Klinikaufenthaltes.

Unabhängig vom Immunisierungsstatus ist ein negativer und tagesaktueller Antigen-Schnelltest für einen Besuch notwendig.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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