Hagens Gesundheitswesen
Coronaregeln bleiben trotz Lockerungen
Das Gesundheitsamt der Stadt Hagen, die Hagener Krankenhäuser und die Hagener Arztpraxen weisen darauf hin, dass einige Coronamaßnahmen weiterhin gelten.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen schreibt weiterhin die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und allen Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich vor.
In Krankenhäusern müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen.
Patienten dürfen Besuch für eine Stunde am Tag empfangen, aber erst ab dem fünften Tag des stationären Klinikaufenthaltes.
Unabhängig vom Immunisierungsstatus ist ein negativer und tagesaktueller Antigen-Schnelltest für einen Besuch notwendig.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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