„Coffee to go“ bald nur noch im eigenen Becher?
Mehrweg statt Müll
Nachhaltigkeit ist Trend, bewusster Konsum wird bei vielen Kunden immer wichtiger. Deshalb wünschen sich Coffee to go-Kunden zunehmend den eigenen Kaffeebecher nutzen zu können. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass das gastronomische Betriebe, Bäckereien und den Einzelhandel mit Selbstbedienung oder Bedienung vor die Frage stellt, was rechtlich erlaubt ist.
„Grundsätzlich ist das Auffüllen kundeneigener Becher möglich und nicht verboten“, sagt SIHK-Gewerberechtsexpertin Sandra von Heine. Allerdings müssen die Hygieneämter auch in diesem Fall darauf achten, dass die Vorschriften eingehalten werden. Deshalb müssen die Unternehmen dafür sorgen, dass das Produkt in Ordnung ist. Sie sind verantwortlich dafür, dass keine negativen Einflüsse von außen in den Becher kommen.
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da jeder Betrieb eigene Abläufe und räumliche Gegebenheiten aufweist. „Es empfiehlt sich in jedem Fall vorab mit dem zuständigen Hygieneamt in Verbindung zu treten und einen sinnvollen, hygienetechnisch sicheren Ablauf gemeinsam zu erörtern“, rät Sandra von Heine. Hinweise zur Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung gibt ein Merkblatt vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde.
Das Merkblatt finden Gewerbetreibende unter www.sihk.de, Nummer 4138120.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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