Brandgefahr: Keine brennenden Grabkerzen auf Grabstätten

Auf Grund der momentanen Wetterlage weist der Wirtschaftsbetrieb Hagen darauf hin, dass das Aufstellen von brennenden Grabkerzen auf den Grabstätten kommunaler Friedhöfe derzeit nicht gestattet ist. Das betrifft insbesondere den Ruheforst, wo generell ein Kerzenverbot gilt, und die Waldgräber auf den einzelnen Friedhöfen.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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