Reisen trotz Corona
Bei Reisen aus Risikogebiete: Online-Formular für Reiserückkehrer in den EN-Kreis
Wer aus einem der aktuell rund 130 Länder zurückkommt, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft sind, muss sich direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Zudem ist es Pflicht, sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Darauf weist der Ennepe-Ruhr-Kreis hin.
"Dies ist keine freundliche und unverbindliche Bitte. Laut Corona-Einreiseverordnung ist es vielmehr eine Rechtspflicht. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden", erklärt Astrid Hinterthür, Leiterin des Krisenstabes im Schwelmer Kreishaus. Und auch wenn in der laufenden Debatte um Reiserückkehrer vor allem die Flughäfen im Fokus stehen: Quarantäne und Meldepflicht gelten für alle, die aus einem Risikogebiet einreisen, völlig unabhängig vom Verkehrsmittel.
Um Rückkehrern die Meldung an das Gesundheitsamt zu erleichtern, hat die Kreisverwaltung jetzt ein Online-Formular entwickelt. Es ist ab sofort unter www.en-kreis.de abrufbar. Abgefragt werden in der Online-Meldung Name, Adresse und Kontaktdaten, Ort der Quarantäne, Aufenthaltsländer und Datum der Einreise. Ebenfalls anzugeben ist, ob Krankheitssymptome oder ein negativer Coronatest vorliegen. Dieser kann für das Gesundheitsamt unter Umständen Grundlage für eine Befreiung von der Quarantänepflicht sein. Bei dem Test muss es sich auf jeden Fall um einen molekularbiologischen Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 handeln. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.