Regelung für Hagener Kliniken
Antigen-Test für Krankenhausbesuche erforderlich
Ein Konzept für Testungen von Besuchern in den Hagener Krankenhäusern haben die Kliniken in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Hagen erstellt.
Bei privaten Patientenbesuchen müssen die Besucher einen negativen Antigen-Test nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bei Besuchern mit rechtlichem Hintergrund (Gesetzliche Betreuer, Richter, Ordnungsamt, Eltern) sowie mit medizinischem Hintergrund (Dolmetscher, pflegerische und medizinische Erfordernis) darf der negative Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden sein. In Notfall- und Ausnahmesituationen, wie Sterbebegleitung, ist kein Test erforderlich.
Begleitpersonen, deren Klinikbesuch rechtlich oder medizinisch erforderlich (zum Beispiel Eltern, gesetzliche Betreuer, Hilfspersonen bei Beeinträchtigung) oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist, müssen einen negativen Antigen-Test vorlegen der nicht älter als 24 Stunden ist. Bei einem Notfall ist kein Test notwendig.
Darüber hinaus sind Besuche von Patienten weiterhin nur mit Besuchserlaubnis möglich.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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