Schulwechsel
Anmeldeverfahren 2020: Hauptschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Gymnasien geben Termine bekannt

Die Hauptschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Gymnasien haben nun die Anmeldetermine bekannt gegeben. | Foto: Archiv
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Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind Ende dieses Schuljahres die Grundschule verlässt, müssen jetzt entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Bevor sich Eltern und Erziehungsberechtigte für die Anmeldung ihres Kindes an einer Hauptschule, einer Realschule, einer Sekundarschule, einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium entschließen, sollten sie sich von dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin des Kindes beraten lassen.

Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Übergang auf eine städtische weiterführende Schule. Wer beabsichtigt, sein Kind an einer Privatschule anzumelden, sollte sich wegen gegebenenfalls abweichender Modalitäten direkt mit der Schule in Verbindung setzen. Da erfahrungsgemäß an den Gesamtschulen Anmeldeüberhänge zu erwarten sind, findet an diesen Schulen ein vorgezogenes Anmeldeverfahren statt. Mit der anschließenden kurzfristigen Entscheidung der Gesamtschulen über die Aufnahme oder Ablehnung eines Kindes wird sichergestellt, dass die Eltern noch Gelegenheit erhalten, ihr Kind anschließend an einer anderen Schule anmelden zu können, sofern es zu einer Ablehnung kommt.

Termine und Anmeldung

Termine für das Anmeldeverfahren der Hauptschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Gymnasien finden von Montag, 17. Februar, bis Freitag, 21. Februar, von 8.30 bis 12 Uhr und Montag, 17. Februar, sowie Donnerstag, 20. Februar, von 15 bis 17 Uhr statt.

Anmeldungen, die innerhalb der beiden Anmeldezeiträume erfolgen, werden von der Schulleitung gleichbehandelt, das heißt, die Reihenfolge der Anmeldung ist für die Entscheidung über die Aufnahme ohne Bedeutung.
Die mit dem Schulstempel/Schulsiegel sowie der Unterschrift der Schulleitung versehenen Anmeldescheine (Vierfachsatz) werden von der jeweiligen Grundschule verteilt. Bei der Anmeldung sind der Anmeldeschein, das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sowie das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Ist ein Elternteil im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bei der Anmeldung des Kindes verhindert, ist eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Sorgerechtsnachweis beizubringen. Sollte ein Vormundschaftsverhältnis bestehen, so ist die Vorlage der Bestallungsurkunde notwendig.
Die Stadt Hagen macht darauf aufmerksam, dass ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß den zurzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen nur dann besteht, wenn die Entfernung zur nächstgelegenen Schule bei Schülern der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km beträgt. Als nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform anzusehen, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und die in der Lage ist, das Kind aufzunehmen. Sollte die entfernungsmäßig nächstgelegene Schule nicht in der Lage dazu sein, ist dem Antrag auf Übernahme von Fahrkosten der jeweilige Ablehnungsbescheid beizufügen. Ganztagsschulen begründen keinen weitergehenden Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten.
Nach den Regelungen des Schulgesetzes sprechen die Grundschulen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für eine weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht verbindlich. Eltern und Erziehungsberechtigte melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.

Die Anmeldungen werden von den Leiterinnen und Leitern folgender weiterführenden Schulen entgegengenommen:

Hauptschulen:

  • Hauptschule Ernst-Eversbusch (Ganztag), Berliner Straße 109, 58135 Hagen, Telefon 4732290
  • Hauptschule Geschwister-Scholl, Kapellenstraße 38, 58099 Hagen, Telefon 61060

Realschulen:

  • Heinrich-Heine-Realschule, Kapellenstraße 38, 58099 Hagen, Telefon 483390
  • Realschule Haspe, Kurze Straße 3, 58135 Hagen, Telefon 43569
  • Realschule Halden, Lützowstraße 115-117, 58095 Hagen, Telefon 3751516
  • Realschule Hohenlimburg, Im Kley 32, 58119 Hagen, Telefon 02334/53454

Sekundarschulen:

  • Sekundarschule Liselotte-Funcke, Elbersstiege 10, 58095 Hagen, Telefon 349660 .
  • Sekundarschule Altenhagen, Friedensstraße 26, 58097 Hagen, Telefon 484770

Gymnasien:

  • Christian-Rohlfs-Gymnasium, Ennepeufer 3, 58135 Hagen, Telefon 41603
  • Fichte-Gymnasium, Goldbergstraße 20, 58095 Hagen, Telefon 2077800
  • Ricarda-Huch-Gymnasium, Voswinckelstraße 1, 58095 Hagen, Telefon 28122
  • Albrecht-Dürer-Gymnasium, Heinitzstraße 73 a, 58097 Hagen, Telefon 81294
  • Theodor-Heuss-Gymnasium, Humpertstraße 19, 58097 Hagen, Telefon 981890 .
  • Gymnasium Hohenlimburg, Wiesenstraße 27, 58119 Hagen, Telefon 02334/51005

Weitergehende Rückfragen zum Anmelde- beziehungsweise Aufnahmeverfahren sind ausschließlich an die vorstehend aufgeführten weiterführenden Schulen sowie die Grundschulen zu richten.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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