Änderungen in der Pflege ab Januar

Die geistige und psychische Verfassung spielt eine größere Rolle bei der Bemessung des Pflegegrads. | Foto: Archiv
  • Die geistige und psychische Verfassung spielt eine größere Rolle bei der Bemessung des Pflegegrads.
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Um die Situation von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern, gelten ab 1. Januar 2017 gravierende Änderungen in der Pflege.

Neu ist, dass die Pflegebedürftigkeit künftig neben den körperlichen Handicaps auch die geistigen und psychischen Beeinträchtigungen umfasst.
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Betroffene umsichtig auf die neue Situation bei der Pflege im nächsten Jahr reagieren können:

•Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade: Ab Januar wird Pflegebedürftigkeit nach dem Grad der Selbstständigkeit im Alltag und nach der Abhängigkeit von personeller Hilfe bemessen. Die bisher geltenden drei Pflegestufen werden von der Einteilung in fünf Pflegegrade abgelöst. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad desto höher die Leistungen, die der Pflegebedürftige erhält. Geistige und psychische Einschränkungen etwa durch eine Demenz fallen künftig bei der Begutachtung stärker ins Gewicht und werden ebenso wie körperliche Einschränkungen erfasst.

•Höhere Eigenleistung für Leben im Pflegeheim: Derzeit hängt die Höhe des Eigenanteils von der Pflegestufe ab. Künftig wird im Pflegeheim jedoch jeder Bewohner den gleichen Betrag zahlen, unabhängig vom Pflegegrad. Die Zuzahlung für die unteren Pflegegrade wird vermutlich deutlich ansteigen, während die für die höheren Pflegegrade günstiger werden kann. Für die niedrigeren Pflegegrade 2 und 3 wird allerdings in stationären Einrichtungen weniger Geld gezahlt.

•Bestandsschutz für Pflege daheim: Wer zu Hause versorgt wird, erhält nach der Überleitung in einen Pflegegrad gleich viel oder sogar höhere Leistungen als bisher. Dieser sogenannte Schutz des Besitzstandes gilt lebenslang – auch bei einem Wechsel der Kranken- und Pflegekasse. Eine Ausnahme gilt, wenn bei einer erneuten Begutachtung festgestellt wird, dass keine Pflegebedürftigkeit mehr besteht.

Noch Fragen?

Detaillierte Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die neue Pflegeversicherung ab 2017 bietet die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/pflege-2017. Information

Autor:

Silvia Dammer aus Hagen

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