Ab 1. April: Strengere Regeln für Kurzzeitkennzeichen
Ab April gelten strengere Regelungen zur Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen, die für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden. Darauf weist jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis hin. Hintergrund ist deren stark angestiegener Missbrauch.
„Es gibt eine ganze Reihe von Neuerungen“, macht Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung deutlich. Beispielsweise gibt es das fünf Tage gültige Nummernschild für Probe- und Überführungsfahrten künftig nur noch, wenn für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung bescheinigt wird. Neu ist ebenfalls die Pflicht Fahrzeugdaten beim Beantragen des Kurzzeitkennzeichens konkret zu benennen und nachzuweisen. In den neuen Fahrzeugscheinen werden zukünftig alle technischen Daten des Fahrzeugs und die Daten des Halters erfasst.
Wenn für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann, sind nur noch Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle in dem Zulassungsbezirk möglich, in dem das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wurde. Nach bestandener Prüfung gilt das Kurzzeitkennzeichen unbeschränkt, der entsprechende Bericht ist mitzuführen. Wer festgestellte erhebliche oder geringe Mängel reparieren lassen möchte, darf nur zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder Nachbarbezirk fahren. Dies gilt allerdings nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft worden sind.
Neu ist auch die Zuständigkeitsregelung: Bislang konnte man nur in der Zulassungsstelle seines Wohnortes ein Kurzzeitkennzeichen erhalten. Künftig ist dies ebenfalls bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs möglich. Sollte das Fahrzeug jedoch keine gültige Hauptuntersuchung aufweisen, darf nur noch die Zulassungsstelle des Standorts des Fahrzeugs das Kurzzeitkennzeichen ausgeben.
Im letzten Jahr haben die Kfz-Zulassungsstellen des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm und Witten knapp 6.000 Kurzzeitkennzeichen ausgegeben. Sie wurden, ohne dass den Behörden die technischen Daten oder der Zustand des Fahrzeugs bekannt waren, für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt.
Terminvereinbarung im Straßenverkehrsamt: Der Service ist ausschließlich Privatkunden vorbehalten und gilt nicht für Händler und Zulassungsdienste. Buchbar sind Termine frühestens für den nächsten Tag und maximal für eine Woche im Voraus. Wer dieses Angebot nutzen will, greift entweder zum Telefonhörer und wählt 02336/93 0 (Schwelm) oder 02302/20240 (Witten) oder nutzt die Internetseite des Kreises (www.en-kreis.de).
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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