Verkauf der Anteile der RWE an der Enervie AG: Expertise bis 25. April

In nichtöffentlicher Sitzung hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen am Donnerstag, 10. April, mit dem Thema "Verkauf der Anteile der RWE an der Enervie AG" beschäftigt. Es wurde einstimmig entschieden, den Beschluss öffentlich zu machen:

Präambel:

Die Stadt Hagen betrachtet die Enervie AG, an der sie zu 42,66 Prozent beteiligt ist, als wertvollen Bestandteil ihres Unternehmensportfolios im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge und steht zu ihrer Beteiligung am Unternehmen ebenso wie zur Konsortionalpartnerschaft mit der Stadt Lüdenscheid. Das vorliegende Übernahmeangebot der Firma Remondis für die bisher von RWE gehaltenen Anteile an der Enervie stellt die Stadt Hagen vor die Entscheidung, ganz oder teilweise ihr Vorkaufsrecht auszuüben oder darauf zu verzichten. Damit angesichts des komplexen Sachverhalts sachlich fundiert und angemessen entschieden werden kann, brauchen die Ratsmitglieder weitere Informationen.

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, unverzüglich eine fundierte Expertise zu den Chancen und Risiken der Ausübung oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts bei der IKB auf Basis des vorliegenden Angebots in DS 0419/2014, in Auftrag zu geben.
Darin sind die Chancen und Risiken des Energiemarktes für das Unternehmen Enervie darzustellen (best case, unverändert, worst case), ebenso wie die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Unternehmensholding HVG. Dabei sind die rechtliche Einschätzung der Systemrelevanz des Kraftwerksparks für die Region und die bisherigen Entscheidungen der Bundesnetzagentur besonders zu berücksichtigen.
Es sind alle Rechtsfolgen mit wirtschaftlichen Chancen und Risiken darzustellen, die die Herstellung des steuerlichen Querverbunds im Rahmen des HVG-Konzerns mit sich bringen würde. Insbesondere sind die Themenkomplexe Verzehr der Rücklage des HVG-Konzerns, Garantiedividende und Nachschusspflicht bei einer zukünftigen Beherrschung des Unternehmens Enervie AG durch die Stadt Hagen zu beleuchten.
Herausgearbeitet werden soll des Weiteren, ob die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts zwingend zu den zwischen RWE und Remondis ausgehandelten Kondidionen zu erfolgen hat oder ob eine eigenständige Preisbildung zwischen RWE und Stadt möglich ist.
2. Der Kämmerer wird ermächtigt, die für die Expertise und die notwendige juristische und steuerrechtliche Begleitung notwendigen Mittel ggf. über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
3. Die Expertise sollte den Mitgliedern des Rates spätestens am Freitag, 25. April 2014, per Stadtbote zugehen, damit sie noch ausreichend fraktionsintern beraten werden kann.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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