Missbrauchte Gastfreundschaft - Vereine, Gemeindehäuser und Gastronomen aufgepasst

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Diese Hinweise verstehen sich für den Umgang mit "Extremisten" aller Art, die in ihren Aussagen darauf schließen lassen, dass sie entweder rassistische oder diskriminierende Aussagen verbreiten.

Ebenso lässt es sich auf die beziehen, die offensichtlich grundgesetzwidrige volksverhetzende Aussagen machen.Hier ein paar Tipps, die uns als "Untervermieter" ganz gut geholfen haben.

Denn auch bei uns haben sich schon diverse "Heimatvereine" treffen wollen, die sich nach näherer Recherche als Ableger der NPD entpuppten. In vielen Fällen mieten extreme oder (rechts-) populistische Parteien und Gruppierungen öffentliche Räumlichkeiten unter falschen Angaben an.

Damit bringen sie Gastronomen allerdings spätestens dann in Verruf, wenn dann zum Beispiel öffentlich mit einer Parteiveranstaltung geworben wird (z. B. sog. Stammtische).

Das haben wir in Hagen ja bedauerlicherweise jetzt mindestens zweimal mit der AfD erleben müssen.

In der Öffentlichkeit entsteht so oft der Eindruck, die Gastronomen würden irgendeine inhaltliche Nähe zu den rechtsextremen Inhalten haben, was den Gastronomen wegbleibende Kundschaft beschert.

So ein Verdacht schadet Gastronomen, auch wenn gute Kunden es besser wissen müssten bleiben noch zahlreiche andere Kunden, die das nicht überprüfen (können).

Außerdem ziehen solche Veranstaltungen als "Mitnahmeeffekt" an anderen Terminen oft entsprechendes Publikum mit extremistischen oder volksverhetzendem Gedankengut an und verdrängen so langfristig das seriöse Publikum.
Meistens wird deswegen seitens der politischen Partei auch nicht gesagt, dass es sich um eine politische oder um eine Parteiveranstaltung handelt. In der Vergangenheit wurden beispielsweise in Hagen "Privatpersonen" als Strohmänner vorgeschickt oder angegeben, es handle sich um ein Treffen eines Hasper Werbevereins oder um die Tagung einer geschichtlich interessierten Gruppe und ähnliches.

Eine weitere Strategie ist es, Räumlichkeiten für eine private Geburtstagsfeier oder für ein privates Treffen zu mieten. Dahinter können sich dann Partei-Schulungen, kommerzielle Rechtsrock-Konzerte oder ein Abend mit extremistischen Liedermachern verbergen.

Ihre Mieter treten meist seriös auf. Erwarten Sie keine Glatzen in Bomberjacke und Springerstiefel oder abgerissene Punks mit bunten Haaren. Gerade rechtsradikale tragen heute gerne auch Nadelstreifen und kommen gerne in seriösen Anstrich daher. Eine Mitgliedschaft im Rat oder einem Parlament ist ebenso nicht gleichbedeutend damit, dass eine Partei "harmlos" ist. Und auch wenn der Name einer Partei (noch) nicht im Verfassungsschutzbericht auftaucht, so hat diese noch lange keine Aussage über beispielsweise rechtes/völkische oder anderes extremistisches bedenkliches Gedankengut.

Denken Sie immer daran Sie sind nicht verpflichtet an Extremisten zu vermieten und haben bei der Festlegung vertraglicher Regelungen einen großen Handlungsspielraum! Im privatrechtlichen Bereich bestehen Möglichkeiten extreme, rassistische, antisemitische oder volksverhetzende Äußerungen auch unterhalb der Grenze von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vertraglich auszuschließen.

Autor:

Andreas Rau aus Hagen

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