Die gefakte Existenzsicherung
Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung
Grundlage für die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums in Deutschland ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).
Aber die Rohdaten wurden auch diesmal wieder zusammengestrichen. Bereits angekündigte Preiserhöhungen wie z.B. Stromkosten wurden nicht ernsthaft berücksichtigt.
Kosten der Unterkunft und Heizung sind von der Kommune zu tragen.
Heizstrom auch dann, wenn die Warmwassererzeugung mittels eines elektrischen Durchlauferhitzers erfolgt, dessen Verbrauch nicht gesondert erfasst wird.
Die anteilige Warmwasserpauschale deckt die tatsächlichen Kosten nie ab!
Ich habe mich wieder einmal für den Klageweg entschieden und am 31.12.2020 meinen Überprüfungsantrag 2019/2020 gestellt.
Bereits in einer Einwohnerfragestunde der Ratssitzung vom 14 12.2017 in Hagen positionierte sich Hagens Oberbürgermeister Erik 0 Schutz klar zu der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts:
"Vielen Dank für den dementsprechenden Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung. Selbstverständlich ist meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt, dass die bestehenden Beratungspflichten gemäß § 13 - 17 SGB I durchgeführt werden müssen: auch im Zusammenhang mit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 03 12.2015 B4 AS 47/14 R in dem Aussagen zu Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage ausgeurteilt wurden.
Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach mitgeteilt, verbleibt die Stadt Hagen jedoch bei ihrer Rechtsauffassung, dass der Bedarf für Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage antragsabhängig ist. Insofern ergeben sich keinerlei Auswirkungen und Konsequenzen gem. § 44 SGB X für die Stadt Hagen und die Betroffenen."
Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung
Das stimmt nicht so ganz. Die Leistungsberechtigten werden einfach um zustehende Leistungen betrogen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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