In der Coronakrise
Landräte und Oberbürgermeister kritisieren Landesregierung

Die Mitglieder des Kommunalrates des Regionalverbands Ruhr, zu denen auch Landrat Olaf Schade gehört, beklagen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie in einem Brief an NRW Ministerpräsident Armin Laschet eine aus ihrer Sicht nicht ausreichende Einbindung der Kommunen in die Aktivitäten der Landesregierung.

"Die Corona Krise ist eine Herausforderung, der sich Bund, Länder und Kommunen täglich stellen müssen. Zu den aktuellen Herausforderungen zählt ohne Frage auch ein gemeinsamer Fahrplan zur verantwortungsvollen Lockerung der Kontaktbeschränkungen. Politischen Verantwortungsträger aller Ebenen sind gut beraten, sich in dieser komplexen Frage die Expertise verschiedenster Fachrichtungen der Wissenschaft einzuholen und im Dialog abzuwägen", zitiert Schade die Eingangspassage des Briefes.

Schon jetzt sei klar: Zahlreiche Entscheidungen werden die kommunale Ebene direkt oder indirekt betreffen. "Anders als bisher", so der Appell der Landräte und Oberbürgermeister, "muss die Landesregierung daher die Fachkenntnisse und Erfahrungen aus den Kreisen und Städten annehmen und die Kommunen mehr einbinden."

Die Kreishaus- und Rathauschefs gehen noch einen Schritt weiter. Sie fordern vom Land - endlich - , einen Krisenstab einzurichten. Nur so sei sichergestellt, dass ressortübergreifende und mit den Kommunen abgestimmte Entscheidungen in eine eindeutige und unmissverständliche Erlasslage münden.

"Klarer Vorteil", so Schade, "anders als bisher könnten diese rechtlichen Vorgaben dann ohne zusätzliche und zeitaufwendige bilaterale Dialoge zwischen einzelnen und der Landesregierung und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden." Um in einen Austausch über die Lage und Herausforderungen vor Ort zu kommen, spricht sich der Kommunalrat zudem dafür aus, kommunale Vertreter in den Krisenstab einzubinden.

Lockerungen der Kontaktbeschränkungen

Falls Lockerungen der Kontaktbeschränkungen umgesetzt werden sollen, geht dies nach Einschätzung der Mitglieder des Kommunalrates nur mit zeitlichen Vorlauf. "Insbesondere bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird ein mindestens einwöchiger Vorlauf erforderlich sein. Nur so ist sukzessive der Übergang in geregelte Abläufe möglich. Dazu gehören unter anderem das sichere Befördern der Schüler, notwendige Vorbereitungen in den Schulen und Vorgaben für und Einüben von Verhaltensweisen ", so Schade.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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