Kreuzchen setzen gerne, aber nicht so einfach in Hagen.
Als ich vor 15 Tagen wieder in meine Heimat gezogen bin, war für mich klar, dass ich am 14. Mai 2017 zur Landtagswahl wählen gehen werde. Meine Ummeldung im Bürgerbüro Hagen war bereits am übernächsten Werktag erledigt und nun wartete ich auf meinen Wahlberechtigungsschein. Als ich nach fast zwei Wochen immer noch keinen Schein erhalten habe, habe ich mich erkundigt und die "Auskunft" erhalten, dass es reiche, wenn ich mit meinem Personalausweis in dem Wahlbüro meines Bezirks vorsprechen würde. Super, dachte ich mir, das ist ja einfach.
Die letzten Tage vor der Wahl nutze ich nun noch einmal, um mich über die zur Wahl stehenden Parteien zu erkundigen und welches Wahlbüro für meinen Bezirk verantwortlich ist.
"Tja, da können Sie leider keine Stimme abgeben."
Heute legte ich dann einen Sonntagsspaziergang ein, um meine Kreuze zu setzen. Im Wahlbüro erhielt ich jedoch statt einem Wahlzettel, nur irritierte Blicke. Denn durch meine "kurz vor knapp" Ummeldung habe ich keine Wahlberechtigung in NRW. Bitte? Einer der Wahlhelfer informierte mich dann darüber, dass das Aufsetzen der Wahlberechtigungsscheine bereits am 4. April vollzogen worden sei. Jeder Bürger und jede Bürgerin, die nach diesem Datum nach NRW ziehen, müssen bis 2 Wochen vor der Wahl einen Antrag auf Wahlberechtigung stellen. Hoppla.
Fassungslos und etwas frustrierte akzeptierte ich die Aussage des Wahlhelfers - er kann ja weder etwas dafür, es noch ändern. Dennoch ärgern mich einige Faktoren an der Sache.
Bürokratie, die auf die Füße fällt.
Natürlich habe ich im Wahlbüro gesagt, dass ich es sehr schade finde und man es in Zukunft für neue Bürger der Stadt erleichtern sollte, wenn sie schon wählen wollen. Die Antwort darauf (wie zu erwarten) war, "dass sich das Land an die Regeln und Gesetze halten müsse.".
Alles klar, Gesetz ist, dass ich ein volljähriger Bürger bin und wählen darf, wenn ich es möchte. Die Regel sieht aber hier vor, dass ich spätestens 2 Wochen vor der Wahl einen Antrag dafür gestellt haben muss. Das ist doch ein Witz, denn hier kommt wieder das Gesetz in Kraft, dass ich mich doch gar nicht ummelden darf/kann/soll, bevor ich nicht die neue Wohnung bezogen habe. Es wird um Stimmen gebuhlt, wenn man dann aber im Wahlbüro steht und sein Kreuzchen setzen möchte, wird man wieder nach Hause geschickt und "darf es bei der nächsten Wahl noch einmal versuchen.".
Also im Prinzip zählt jede Stimme und wehe, wehe man gehe nicht wählen. Wenn man aber "erst" seit zwei Wochen in einer Stadt gemeldet ist, muss man der Stadt hinterher laufen, um überhaupt wählen zu dürfen.
Ich verstehe ja, dass da sicherlich ganz, ganz viel sehr wichtiger Papierkram für die Statistiken hinter steckt, aber im Jahr 2017 sollte man sich mal Gedanken darüber machen, dass wenn sich ein Mensch in nullkommanichts in einer Stadt anmelden kann, warum dieser Bürger dann nicht auch im gleichen Amtszug eine Berichtigung für eine unmittelbar bevorstehende, nicht unwichtige, Wahl in die Hand gedrückt bekommen kann. So viel Technik und Datenübermittlung darf man einer Stadt zutrauen.
Autor:Laura Marks aus Hagen |
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