„Saubere Luft“ in Nordrhein-Westfalen
Deutsche Umwelthilfe klagt nun auch gegen Hagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vier weitere Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster für „Saubere Luft“ in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal eingereicht.

In allen vier Städten wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel fortwährend erheblich überschritten. Ziel der Klagen ist die Einhaltung des bereits seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019. Auch über die seit längerem eingereichten Klagen in Dortmund, Bochum, Düren und Paderborn entscheidet zukünftig erstinstanzlich das OVG. Aufgrund der Behandlung der Klagen am OVG erwartet die DUH eine wahrscheinlich letztinstanzliche Entscheidung noch im kommenden Jahr.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der EU-Grenzwert dient dem Schutz unserer Gesundheit. Er steht nicht zur Debatte und gilt seit 2010. Doch die Landesregierung verweigert den Bürgern in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal die ihnen rechtlich zustehende „Saubere Luft“. Wir brauchen eine wirkliche Verkehrswende. Unsere Städte ersticken am motorisierten Individualverkehr und an giftigen Dieselabgasen. Offensichtlich sind gegen den Widerstand der Dieselkonzerne nur noch die Gerichte in Deutschland in der Lage, geltendes Recht und Gesetz durchzusetzen. Wir brauchen mehr saubere Busse und Straßenbahnen und weniger schmutzige Diesel-Fahrzeuge in der Stadt.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinen Grundsatzurteilen vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die „Saubere Luft“ in den vier Städten ist nur durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge möglich, die im realen Betrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.

Die beiden einzigen offiziellen Messstationen in Hagen stellen für 2017 NO2-Werte oberhalb des Grenzwerts fest: 49 µg/m³ (Märkischer Ring 85) und 48 µg/m³ (Graf-von-Galen-Ring).

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt, betont: „Nach einer Gesetzesänderung in 2017 sind nun die Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig. Das OVG in Münster hat dies am 6. Dezember 2018 klargestellt. Damit wird eine Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit übersprungen. Wir begrüßen dies ausdrücklich, denn so ist deutlich schneller mit einer finalen Entscheidung zu rechnen und Maßnahmen für die saubere Luft können nicht länger unnötig verzögert werden.“

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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